Spezielle Förderung: Mehr Planungssicherheit und gerechtere Aufteilung der Ressourcen

Nach einer langen, diskussionsintensiven Vorlaufzeit soll der Landrat nun die Vorlage über die «Spezielle Förderung» in der zweiten Lesung verabschieden. Leider deckt diese keineswegs alle berechtigten Bedürfnisse ab. Aber sie sorgt für mehr Planungssicherheit und für eine bessere Aufteilung der Ressourcen und ermöglicht damit auch mehr Chancengerechtigkeit. Verbesserungen sind weiterhin nötig. Die SP setzt sich dafür ein, dass diese auf der Grundlage der neuen Regelung ermittelt und umgesetzt werden.

Für die SP sind das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie deren Chancengerechtigkeit zentral. Es braucht die spezielle Förderung, damit an den öffentlichen Schulen alle Kinder ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden – auch Kinder mit speziellen Begabungen oder mit besonderen Lernbedürfnissen. Heute sind die Karten dafür sehr ungleich verteilt. Die Gesetzesvorlage ermöglicht es, von den heute sehr unterschiedlichen Ressourcierung wegzukommen und damit mehr Fairness, Chancengerechtigkeit (und letztlich auch Planungssicherheit) zu schaffen. Damit werden Unterschiede beseitigt und die spezielle Förderung kann den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Mit der vorliegenden Lösung wird endlich für alle Beteiligten Planungssicherheit und die Basis für gute spezielle Förderung und für gute Sonderschulung mit grosser Kontinuität hergestellt.

Insbesondere gilt es, die richtige Balance zwischen einer Zuweisung zu einer Privatschule und den Angeboten der öffentlichen Hand zu finden. Dabei darf es nicht sein, dass starre Kontingente eine Lösung verhindern, die den Bedürfnissen der betroffenen Kinder entsprechen. Weder darf eine Strategie der Integration um jeden Preis verfolgt werden noch dürfen bei den Abklärungen die Interessen der Kinder hinter die finanziellen Interessen des Kantons gestellt werden. Entsprechend ist auch dafür zu sorgen, dass die Richtgrösse für die Zuweisung an Privatschulen nicht als fixer Plafond gehandhabt wird.

Auch wenn sich die SP nicht in allen Punkten (z.B. Anhörungsrechte der Eltern, Ressourcen der Schulleitungen) hinter die Vorlage stellen kann, so erachten wir es dennoch als wichtig, das Geschäft nicht weiter in der Schwebe zu lassen, sondern endlich für die erwähnte Planungssicherheit zu sorgen. Die SP-Fraktion wird der Vorlage auch in der zweiten Lesung zustimmen. Das heisst aber auch: Wie in der Vorlage festgehalten, muss in allerspätestens fünf Jahren unbedingt überprüft werden, wie die Umsetzung der Vorlage hinsichtlich Ressourcen gelungen ist und wo es weiteren Handlungsbedarf braucht.

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