Spital Laufen – Fakten sprechen für ein Gesundheitszentrum

Einstimmig haben die anwesenden 87 Landrätinnen und Landräte Ende November 2019 der Umsetzung der sogenannten Spitalstrategie «Fokus» zugestimmt und in Kenntnis dieser Strategie die Wandlung von Darlehen im Ausmass von 153 Millionen Franken in Beteiligungskapital am Kantonsspital Baselland (KSBL) beschlossen. Die Strategie «Fokus» sieht eine Konzentration der stationären Angebote des KSBL an den beiden Spitalstandorten Liestal und Bruderholz vor, während in Laufen ein Regionales Gesundheitszentrum geplant ist.

Seit diesem klaren Entscheid ist es rund um das Spital in Laufen nicht ruhiger geworden. Im Gegenteil: Bei einem Teil der Bevölkerung stösst die Schliessung des stationären Angebots auf Widerstand. Es wurde demonstriert und die in der «IG Pro Spital Laufen» zusammengeschlossenen Anhänger des Feninger-Spitals, wie die Institution im Volksmund noch immer genannt wird, haben eine Petition eingereicht und darin den Regierungsrat aufgefordert, für die Einhaltung des Laufentalvertrags zu sorgen. Die Spital-Befürworter seien bereit, so liessen sie verlauten, dafür bis vor das Bundesgericht zu gehen. Ein Fall somit – einmal mehr – für die Justiz?

Dauernd heisst nicht ewig …
In § 45 des Laufentalvertrags steht, dass der Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und mit der Notfallstation dauernd gewährleistet bleibt. Doch wie lange ist «dauernd»? Dieser Begriff bedarf der Auslegung, denn unsere Rechtsordnung kennt keine ewigen Rechte. Dies hat bereits der ehemalige und mittlerweile leider verstorbene Kantonsgerichtspräsident Peter Meier im vergangenen Herbst in einem viel beachteten Text in der «Volksstimme» zu dieser Thematik festgehalten (10. Oktober 2019, Seite 7). Die Vertragsparteien wollten mit der Sonderbestimmung für das Spital eine Garantie, die über die im Laufentalvertrag ebenfalls festgehaltene zehnjährige Übergangsfrist hinausgeht, waren sich aber auch bewusst, dass dies nicht ewig sein kann. Der Lösungsansatz bei der Vertragsauslegung liege, so der ehemalige Kantonsgerichtspräsident, in der «Bedingung der gleichbleibenden Umstände».

Diese vertragsrechtliche Regel besagt, dass ein Vertrag so lange gilt, als sich die Verhältnisse nicht grundlegend geändert haben und diese Änderungen nicht vorhersehbar gewesen sind. Entscheidend ist somit die Frage, ob sich die Verhältnisse seit 1983 (Abschluss des Laufentalvertrags) im Spitalbereich so  grundlegend und nicht vorhersehbar geändert haben, dass dem Kanton Basel-Landschaft die Erbringung der zugesicherten Leistung (Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und Notfallstation) nicht mehr zugemutet werden kann. Dass sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen generell und im Spitalbereich ganz speziell in den 37 Jahren seit Abschluss des Laufentalvertrags sehr stark verändert haben, ist allgemein bekannt. Ich möchte in den nachfolgenden Ausführungen auf einige wesentliche Aspekte dieser veränderten Spitallandschaft näher eingehen.

Gesundheitsökonomische Aspekte
Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Kanton sich nicht auf diejenigen Veränderungen berufen kann, die er ohne Zwang von aussen (beispielsweise vom Bund) selber angestossen hat. Umstritten in diesem Kontext ist beispielsweise, ob die Verselbstständigung der Kantonsspitäler Laufen, Liestal und Bruderholz im Jahr 2012 hierzu zu zählen ist (Fusion zum Kantonsspital Baselland mit Überführung in eine öffentlichrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit). Selbstverständlich hat der Kanton diesen Prozess selber angestossen. Es darf andererseits aber nicht ausgeblendet werden, dass die Verselbstständigung der öffentlichen Spitäler – wie in vielen anderen Kantonen auch – ursächlich auf die veränderten Rahmenbedingungen in der Bundesgesetzgebung zurückzuführen ist. Der Kanton Basel-Landschaft war einer der letzten Kantone, der diesen Schritt vor knapp zehn Jahren eingeleitet hat.

Folgende zentralen Punkte – geprägt und eingeleitet durch eine neue Bundesgesetzgebung – haben in den letzten 30 Jahren die Spitallandschaft massgebend beeinflusst:
– Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) per 1. Januar 1996.

– Verpflichtung der Kantone zur Führung einer Spitalliste auf der Grundlage einer Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung unter Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit.
– Neue Spitalfinanzierung im Rahmen einer KVG-Revision per 1. Januar 2012 mit Einführung eines generell erneuerten Tarifsystems mit Fallpreispauschalen für die akutsomatischen Leistungsbereiche (gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur SwissDRG).
– Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitäler bei der Spitalfinanzierung mit entsprechend erhöhtem Wettbewerbsdruck. Letzterer zusätzlich verstärkt durch die gleichzeitige Öffnung der Kantonsgrenzen durch die schweizweit erfolgte freie Spitalwahl für die Bevölkerung.
– Zunehmende Berücksichtigung von Fallzahlen bei der Vergabe von Leistungsaufträgen auf der Grundlage ausgewiesener Qualitätskriterien.
– Zunehmend feststellbare «Ambulatisierung» der medizinischen Behandlungen aufgrund des technischen Fortschritts und neuer Behandlungsmethoden.

Es handelt sich vorstehend nicht um eine abschliessende Liste. Einige dieser Punkte haben in den letzten beiden Jahrzehnten jedoch unverkennbar dazu geführt, dass der Spitalstandort Laufen zunehmend mit sinkenden Fallzahlen und einer unzureichenden Auslastung zu kämpfen hatte. Die für den Spitalstandort Laufen angefallenen Betriebsdefizite waren in den vergangenen Jahren beträchtlich. Ein Handlungsbedarf ist aus gesundheitsökonomischer Sicht deshalb schon länger ausgewiesen.

Ein erster Schritt erfolgte bekanntlich bereits im Jahr 2014 mit der Aufhebung des stationären Angebots in den Bereichen Gynäkologie und Geburtshilfe am Spitalstandort Laufen, was von den Spital-Befürwortern damals wie heute kritisiert wurde beziehungsweise wird. Ich möchte an dieser Stelle aber daran erinnern, dass nach den heute geltenden medizinischen Richtlinien für eine Geburtsklinik von mindestens rund 500 bis 800 Geburten jährlich ausgegangen wird. Im Spitalstandort Laufen wurden zuletzt vor der Schliessung weniger als 100 Geburten pro Jahr verzeichnet, was sowohl in qualitativ-medizinischer Hinsicht als auch unter ökonomischem Blickwinkel eigentlich keiner weiterer Erklärungen mehr bedarf.

Schlussfolgerungen
Rechtlich ist es an sich klar: Der Begriff «dauernd gewährleistet» muss korrekt und vernünftig ausgelegt werden. Im Rahmen dieses Meinungsbeitrags ging es mir darum, aufzuzeigen, dass sich die Verhältnisse in den vergangenen 37 Jahren grundlegend und nicht vorhersehbar verändert haben und dass es dem Kanton deshalb nicht mehr zugemutet werden kann, die zugesicherte Leistung zu erbringen. Die Argumentation der Spital-Befürworter mit dem Verweis auf den Laufentalvertrag fällt in sich zusammen.

Noch vor den Sommerferien hat der Regierungsrat eine Vorlage an den Landrat verabschiedet. In einem Dekret werden die künftigen Betriebsstandorte des KSBL gemäss Spitalgesetz festgehalten. In Laufen ist kein Spitalstandort für stationäre Behandlungen mehr vorgesehen. Umgesetzt werden soll zusammen mit einem Kooperationspartner ein Regionales Gesundheitszentrum (inklusive Notfallversorgung). Zudem soll das frei werdende Spitalareal an die Einwohnergemeinde Laufen und die Burgergemeinde Laufen-Stadt zurückgegeben werden. Ich meine, das sind alles sehr sinnvolle und zukunftsweisende Schritte zur Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der massgebenden qualitativen und wirtschaftlichen Hauptkriterien. Selbstverständlich dürfen die Spital-Befürworter rechtlich vorgehen – wir leben in einem Rechtsstaat – und diesen politischen Entscheid, nach erfolgter Beschlussfassung, mit einer Beschwerde beim Kantonsgericht oder (in letzter Instanz) beim Bundesgericht anfechten. Gesundheitsökonomisch wäre dieser Schritt jedoch zu bedauern. Denn dadurch könnte es zu weiteren Verzögerungen bei der dringend notwendigen Konzeptumsetzung bei der Spitalstrategie kommen, das KSBL würde in der ebenfalls so dringend notwendigen «Stabilisierungs- und Weiterentwicklungsphase» gebremst, weitere Steuermittel würden unnötig in den bestehenden Strukturen verbraucht und auch die Arbeiten am Regionalen Gesundheitszentrum könnten allenfalls nicht so rasch wie erforderlich umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass sich auch die Spital-Befürworter diesen Argumenten nicht verschliessen werden. Denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!

 

 

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