Mehrwert für die Bevölkerung noch nicht klar ersichtlich
Eine gemeinsame Spitalgruppe macht nur Sinn, wenn sie für die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt und des Kantons Baselland einen Mehrwert bringt. Ein solcher ist in der vorliegenden Vorlage noch zu wenig ersichtlich. Die gemeinsame Spitalplanung als Instrument, das die Kosten zumindest nicht weiter ansteigen lässt, macht Sinn. Ob dieser Anspruch aber tatsächlich eingehalten werden kann, ist mehr als unsicher. So sind etwa die Auswirkungen auf die Prämienbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone unklar.
Keine Beteiligung von privaten Investoren
Dezidiert wehren sich die beiden Kantonalparteien gegen die Beteiligung privater Investoren, auch wenn sie sogenannt „gemeinnützig“ sind. Wichtig ist, dass die Spitäler unter öffentlicher und demokratischer Kontrolle bleiben. Ob eine Aktiengesellschaft „mit öffentlichem Zweck“ diesen Anspruch erfüllen kann, ist mehr als fraglich.
Situation der Mitarbeitenden
Ein spezielles Augenmerk richtet die SP auf die Situation der Mitarbeitenden in der Spitalgruppe. Das Aushandeln eines gemeinsamen GAV mit guten Arbeitsbedingungen für alle ist für die positive Entwicklung in der Gesundheitsversorgung von besonderer Bedeutung. Der Absicht der beiden Regierungen, einen gemeinsamen GAV auszuhandeln und eine gute Lösung betreffend Pensionskasse zu findenmüssen auch tatsächliche Taten im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgen.
Starke Zweifel an stabiler Partnerschaft
Die Zusammenarbeit der beiden Kantone in der Gesundheitsversorgung wird von der SP begrüsst. Allerdings nährt das Powerplay der rechten Baselbieter Regierung bei Uni- und Kulturvertrag starke Zweifel, ob eine gemeinsame Trägerschaft der geplanten Spitalgruppe auf der Basis einer konstruktiven Zusammenarbeit möglich sein wird. Deshalb braucht es in diesem Bereich noch deutliche Anpassungen.