Stellungnahme der SP 60+ zur Abstimmung über die Teilrevision des Ergänzungsleistunggesetzes

Uns ist es ein Anliegen den Gesetzesentwurf aus der Sicht von Bewohner:innen in unseren Alters- und Pflegeheimen zu sehen. Betroffen sjnd Menschen mit eher kleinen Vermögen. Es gibt wenig Grossvermögende, die den letzten Teil ihres Lebens in einem Alters- und Pflegeheim verbringen. Es sind Menschen, die sich zum Beispiel mit ihrem Ersparten ein Haus leisten konnten und es aus für sie richtigen Begründungen verkauft haben. Meist betrifft es vor allem Frauen. Es erübrigt sich an dieser Stelle aufzuzählen, was diese Frauen vor ihrem Eintritt in ein Pflegeheim für die Allgemeinheit geleistet haben. Sowohl im Abstimmungsbüchlein wie in den Zeitungen wird von Fr. 120.00 gesprochen, welche EL-Beziehende mit eigenem Vermögen pro Monat mehr an die Kosten der Betreuung und Pflege zu bezahlen haben. Das sieht auf den ersten Blick nicht nach viel aus. Fakt ist jedoch, dass es so schneller geht, bis man die Grenze erreicht, wo die Ausgaben für den täglichen Gebrauch noch eigenständig gehandhabt werden können. Dann beträgt der Betrag wie für alle EL-Beziehenden im Pflegeheim noch Fr. 360.00. Gemeint ist damit ein monatlicher Betrag für persönliche Ausgaben. Das sind, um einige Beispiel zu nennen der regelmässige Besuch im Café oder Restaurant der Institution, persönliche Pflegemittel, Coiffeurbesuch, eine Taxifahrt, das tägliche Glas Wein zum Mittagessen, neue Schuhe usw. Die wenigsten Menschen möchten ihr Leben in einem Pflegeheim verbringen. Der meistgenannte Grund dafür ist, das Wissen darum, dass die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung als grosses Gut angesehen werden und die Angst gross ist, dies im Pflegeheim zu verlieren.

Betagte Menschen haben es nicht verdient primär als Kostenfaktor angesehen zu werden. Sie haben ihr ganzes Leben lang dazu beigetragen, dass es uns noch recht gut. Mit dieser Gesetzesänderung gewinnen Kanton und Gemeinden einen zu kleinen Betrag. Er rechtfertigt den Verlust von etwas mehr finanzieller Selbstbestimmung von ein paar wenigen Betroffenen in keiner Art und Weise.

Die Kerngruppe der SP60+ bittet daher die Bevölkerung die Gesetzesvorlage abzulehnen.

Marianne Quensel, Präsidentin SP60+ BL

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