Teuerung und Kaufkraft

Wie alle Jahre zu dieser Zeit debattierte der Landrat über den Teuerungsausgleich für die Angestellten des Kantons und somit auch für die meisten Angestellten der Gemeinden. Die Voten sind seit Jahren ähnlich, dem entsprechend, ob die einzelnen Mitglieder des Rates den Ausgleich für zu hoch, genau richtig oder zu tief halten. Seit über zehn Jahren wird der Teuerungsausgleich über zwei Jahre geglättet ausgerechnet und mit den Sozialpartnern verhandelt. Der Ausgleich kann zusätzlich auch der wirtschaftlichen Entwicklung und anderen Faktoren Rechnung tragen. Folglich hätte man die Prognose des Wachstums der Wirtschaft von 1% im Jahr 2024 und die stark steigenden Prämien der Krankenkassen berücksichtigen können.

Die Regierung und die Personalkommission beantragten dem Rat einen Teuerungsausgleich von 2,45%. Die Personalverbände verlangten wegen dem realen Kaufkraftverlust 4,05%. Das wurde von der SP beantragt und von den meisten Mitgliedern der Fraktion unterstützt. Dazu muss man wissen, dass die Teuerung nur einen Teil der konkreten Kosten berücksichtigt. Der andere Teil der teilweise stark gestiegenen Kosten wie zum Beispiel die Prämien der Krankenkassen werden in der Berechnung der Teuerung nicht berücksichtigt. So haben die Haushalte seit 2001 trotz ausgeglichener Teuerung real etwas mehr als 6% ihrer Kaufkraft verloren. Der Antrag der SP wurde wie zu erwarten abgelehnt. Der Landrat beschloss einstimmig einen Teuerungsausgleich von 2,45%. Allen Fraktionen war es ein Anliegen, den Angestellten an dieser Stelle herzlich für ihre gute Arbeit in diesem Jahr zu danken. Dem möchte ich mich an dieser Stelle anschliessen: Danke! Es ist zu hoffen, dass die Angestellten aller Branchen ebenfalls einen angemessen ausreichenden Ausgleich erhalten. Auch sie haben das verdient!

Es ist klar, dass der Mechanismus des Teuerungsausgleichs neu geregelt werden muss. Zum einen muss die Berechnung so angepasst werden, dass alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt werden, unter anderem auch die Krankenkassenprämien. Es kann nicht sein, dass zwar die Teuerung ausgeglichen wird, gleichzeitig aber die reale Kaufkraft der Haushalte deutlich abnimmt. Das müsste auch im Interesse der Wirtschaft sein, weil in der Regel mehr Geld ausgegeben wird, wenn die Menschen mehr im Portemonnaie haben. Zum anderen muss eine Regelung für einen nach Einkommen abgestuften Teuerungsausgleich getroffen werden. Tiefere Einkommen müssen künftig einen höheren Ausgleich bekommen, hohe Einkommen sind nicht auf einen vollen Ausgleich angewiesen.

Erstmals erschienen ist dieser Bericht in der Oberbaselbieter Zeitung vom 7. Dezember 2023.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed