Dieser Beitrag ist erstmals in der Oberbaselbieter Zeitung am 04.12.2025 erschienen
Teuerungsausgleich – zwischen Realität und Ritual
Wie jedes Jahr im November debattierte der Landrat über den Teuerungsausgleich für die Kantonsangestellten. Und wie jedes Jahr zeigte sich dasselbe Muster: Eine kontroverse Diskussion, geprägt weniger von Fakten als von ideologischen Reflexen.
Die Regierung beantragt für 2026 einen Teuerungsausgleich von 0.3 %. Die SP fordert 1.6 %, um den 2024 nicht gewährten Ausgleich nachzuholen. Seither bleiben 1.3 % Teuerung unkompensiert – ein realer Kaufkraftverlust für die Kantonsangestellten. Von „Grosszügigkeit“ kann keine Rede sein. Dennoch versuchte die bürgerliche Seite erneut, den Teuerungsausgleich mit Reallohnentwicklungen zu vermischen, als handle es sich um freiwillige Zusatzleistungen. Dabei geht es um das Gegenteil: den Werterhalt der Löhne, nicht um Geschenke.
Besonders irritierend ist die finanzpolitische Logik der Gegenseite: Am 28. November 2024 hatte die damalige Kommissionspräsidentin noch gewarnt, der Kanton stehe vor einem Defizit und müsse „den Gürtel enger schnallen“. Keine sieben Monate später liegt ein deutlicher Überschuss vor – doch derselbe Regierungsrat lehnt einen nachträglichen Teuerungsausgleich weiterhin ab. Eine Begründung, die unter den neuen Zahlen kaum standhält.
Hinzu kommt: Im Finanzplan (AFP) ist eine Reallohnerhöhung vorgesehen. Der Kanton anerkennt damit selbst, dass er im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte konkurrenzfähig bleiben muss. Umso unverständlicher ist es, gerade beim unmittelbaren Teuerungsausgleich zu sparen.
Wichtig ist auch: Gemeinden, Kitas, soziale Einrichtungen und Pflegeanbieter orientieren sich traditionell am kantonalen Teuerungsausgleich. Auch für diese Angestellten gilt: es geht um den Werterhalt der Löhne, nicht um Geschenke. Gerade in diesen Bereichen wären faire Löhne und der Ausgleich der Teuerung jedoch zentral, nicht zuletzt angesichts des Fachkräftemangels.
Der Antrag der SP fand leider keine Mehrheit. Ein Kompromissvorschlag der Grünen/EVP-Fraktion von 0.96 %, der zumindest die versprochene Reallohnerhöhung sauber in den Ausgleich integriert hätte, scheiterte knapp an der bürgerlichen Mehrheit.
Damit bleibt es bei den vom Regierungsrat vorgeschlagenen 0.3 % – ein Entscheid, der weder der tatsächlichen Teuerung noch der Wertschätzung gegenüber den Angestellten gerecht wird. Thomas Noack, Landrat SP, Bubendorf