Heute hat die Baselbieter Regierung bekannt gegeben, dass in der Regelung der sogenannten Honoraraffäre weitestgehend Einigung erzielt worden ist. Die SP Baselland begrüsst dies. Dass in einem Fall eine vorsorgliche Klage erhoben werden musste, ist bedauerlich.

Gemäss der heutigen Medienmitteilung des Regierungsrates belaufen sich nach Anhörung aller Beteiligten die Rückforderungsansprüche an Urs Wüthrich auf 2’425 CHF. Regierungsrat Wüthrich hat stets betont, dass er bereit ist, eine korrekt ermittelte Rückzahlung zu leisten und wird dieser Verpflichtung nun umgehend nachkommen.

Die SP bedauert, dass durch die Medienmitteilung des Regierungsrates vom 20. August dieses Jahres von der vorgenannten Summe differierende Rückzahlungsansprüche veröffentlicht worden sind, die damals nicht mit der gebotenen Sorgfalt erhoben wurden und zu welchen den betroffenen Personen kein Anhörungsrecht gewährt worden war. Die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern des Regierungsrates wurde dadurch unnötigerweise belastet.

In Erwartung einer künftig konstruktiveren Zusammenarbeit in der Regierung und einer transparenten und glaubwürdigen Beilegung der vor einem Jahr publik gewordenen Honoraraffäre begrüssen wir die erzielte Einigung.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed