Die durch internationalen Druck zustande gekommene USR III muss mit dem besonderen Steuerstatus für Holdings und andere Gesellschaften aufräumen, die bisher mit Steuerprivilegien und Dumpingsteuern in die Schweiz gelockt wurden. Anstatt dass die Umsetzung dieser Reform dazu genutzt worden wäre, die Steuerniveaus auszugleichen und den interkantonalen Steuerwettbewerb abzubauen, wird das Gegenteil gemacht. Die Kantone überbieten sich mit Kompensationsmassnahmen, um im Standortwettbewerb vermeintliche Vorteile zu erringen. Und das Baselbiet macht bei diesem „race to the bottom“ munter mit: Man schiesst weit über das Ziel hinaus und rast in den Abgrund.
So sollen die Gewinnsteuersätze für alle Unternehmen – nicht nur für diejenigen, die durch die Aufhebung der Privilegien stärker belastet werden – gestaffelt bis auf 14 % gesenkt werden. Aus den Fehlern der Vergangenheit – man erinnere sich an die Steuergeschenke an die Unternehmen aus der Ära Ballmer – hat man nichts gelernt. Im Gegenteil. Zusätzlich – und vor allem für die Gemeinden schmerzlich spürbar – wird auch massive Reduktion der Kapitalbesteuerung sein. Insgesamt werden den Gemeinden Einnahmen von über 40 Mio. CHF fehlen. Die Ausfälle betreffen aber nicht nur die Gemeinden mit erheblichen Einnahmen von juristischen Personen. Weil auch die Geldflüsse in den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden um 30 Mio. abnehmen, werden zusätzlich auch ohnehin finanzschwachen Gemeinden getroffen.
Die unsoziale, unsolidarische und finanzpolitisch verantwortungslose Art und Weise mit welcher der Kanton Baselland die USR III umsetzen will, weist die SP Baselland in aller Form zurück. Umso überzeugter wird die SP Baselland das Referendum gegen die USR III unterstützen.