Und noch einmal: VGD über die Bücher!

Am 5. März ist der Landrat dem Antrag der SP-Fraktion gefolgt und hat die Vorlage zur Neuregelung der Schweige- und Meldepflicht an die Regierung zurückgewiesen. Mit der Rückweisung ging auch die Forderung einher, die Vorlage bei der Neuaufgleisung mit einer weiteren Vorlage zu verknüpfen: Die Änderung des Gesetzes über die ärztliche fürsorgerische Unterbringung (bei Gefahr im Verzuge) ist aktuell in Vernehmlassung. Die beiden Vorlagen haben unbestrittene Berührungspunkte.

In ihrer Stellungnahme zur Gesetzesänderung über die ärztliche fürsorgerische Unterbringung unterstreicht die SP Baselland diesen Auftrag an die Regierung. Aufgabe der Regierung ist es nun, zu beiden Themen eine qualitativ hochstehende Vorlage zu erarbeiten, die den Verknüpfungs-punkten Rechnung trägt. Zudem muss ein Einbezug aller möglichen Betroffenen – also z.B. auch Patientenorganisationen – gewährleistet werden.

In der Vernehmlassungsvorlage sind zudem einige Bereiche ungenügend geregelt. Soll zum Beispiel eine fürsorgerische Unterbringung allein durch eine Ärztin oder einen Arzt angeordnet werden können, bedeutet dies eine Aushöhlung der Persönlichkeitsrechte – die sorgfältige Abwägung der Gesamtsituation bleibt auf der Strecke. Das darf nicht sein. Auch hier muss die VGD noch einmal über die Bücher.

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