In ihrer Stellungnahme zur Gesetzesänderung über die ärztliche fürsorgerische Unterbringung unterstreicht die SP Baselland diesen Auftrag an die Regierung. Aufgabe der Regierung ist es nun, zu beiden Themen eine qualitativ hochstehende Vorlage zu erarbeiten, die den Verknüpfungs-punkten Rechnung trägt. Zudem muss ein Einbezug aller möglichen Betroffenen – also z.B. auch Patientenorganisationen – gewährleistet werden.
In der Vernehmlassungsvorlage sind zudem einige Bereiche ungenügend geregelt. Soll zum Beispiel eine fürsorgerische Unterbringung allein durch eine Ärztin oder einen Arzt angeordnet werden können, bedeutet dies eine Aushöhlung der Persönlichkeitsrechte – die sorgfältige Abwägung der Gesamtsituation bleibt auf der Strecke. Das darf nicht sein. Auch hier muss die VGD noch einmal über die Bücher.