Hier fehlt bisher eine beschlossene Lösung. Weil der Bundesrat sich lange geweigert hat, eine Lösung für die KMU-Geschäftsmieten zu suchen, haben wir von der SP im Baselbiet eine Lösung lanciert, die überparteiliche Unterstützung gefunden hat: Der Kanton zahlt einen Drittel der Geschäftsmiete, wenn der Vermieter seinerseits auf einen Drittel der Miete verzichtet. Das KMU muss dann nur noch ein Drittel übernehmen. Die vom Kanton Baselland ausgeschüttete Soforthilfe wird an allfällige Kantonsbeiträge angerechnet. Diese war sehr wichtig für rasche Hilfe, aber besonders bei mittleren und grösseren KMU kann sie nur einen Bruchteil der Miete decken. Es braucht also zusätzliche Unterstützung.
1. Geschäftsmietende brauchen schnellstmögliche Unterstützung
Vor allem die Gastro- und Eventbranche steht stark unter Druck. Im Frühling waren gar keine Anlässe und keine Öffnung möglich. Diese Branchen haben oft hohe Mieten und nun deutlich weniger oder gar keinen Umsatz. Um Konkurse zu verhindern, braucht es eine Lösung bei den Geschäftsmieten.
2. Die 3/3-Lösung fördert private Lösungen und kann Gerichtsfälle verhindern.
Gemäss aktuellen Schätzungen des Bundes haben rund 2/3 der Geschäftsmietenden keine Einigung mit ihren Vermietenden erzielt. Viele dieser Betriebe sind aufgrund der Corona-Pandemie in grosser Bedrängnis. Die kantonale Unterstützung, ein Drittel der Miete zu übernehmen kann ein Anreiz für Vermieter sein, doch noch für eine Einigung bereit zu stehen. Die Mietenden sind auf den Goodwill der Vermieter angewiesen. Wenn im grossen Stil keine Einigungen gefunden werden, wird es unzählige Gerichtsfälle geben.
3. Die 3/3-Lösung ist ein akzeptabler Kompromiss.
Das vorliegende Gesetz hilft etwa 11 Prozent der am stärksten betroffenen Mieterinnen und Mieter, jene mit den höchsten Mieten. Die SP hätte gerne mehr KMU unterstützt. Die bürgerliche Mehrheit lehnte das im Landrat leider ab. Die Geschäftsmieten-Vorlage ist schlussendlich ein Kompromiss, der im Vergleich zu anderen Massnahmen wenig kostet, aber stark betroffenen Betrieben helfen kann.
Bis eine allfällige Bundeslösung für einen generellen Mieterlass beschlossen ist, sagen wir für unsere KMU deshalb Ja zum «Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen» im Baselbiet!