USR III: Ohne Löcher in der Bundeskasse

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Die SP verlangt eine vollständig gegenfinanzierte und gerechte Reform der Unternehmenssteuern.

Alle erinnern sich an den Milliardenbschiss von Altbundesrat Merz bei der Unternehmenssteuerreform (USR) II: Dividenden können aus Kapitalreserven steuerfrei ausgeschüttet werden. Das muss mit der anstehenden USR III korrigiert werden. Sie darf auch keine weiteren Löcher in die Bundeskasse reissen. Dass die EU und die OECD die kantonalen Steuerprivilegien der sogenannten Statusgesellschaften (Holdings, gemischte und Domizilgesellschaften) nicht länger tolerieren, ist längst klar. Eine Revision der Unternehmensbesteuerung ist deshalb nötig. Sie darf aber nicht erneut zu Lasten der Lohnabhängigen gehen.

Der Bundesrat hat noch vor den Sommerferien die Botschaft zur USR III vorgestellt. Geht es nach ihm, wird ein Milliarden-Loch von 1,3 Milliarden Franken in die Bundeskasse gerissen. Das ist für die SP schlicht nicht haltbar, zumal sich die finanzpolitischen Aussichten des Bundes deutlich verschlechtert haben: Jährlichen Ausfällen von 1,4 Milliarden Franken stehen lächerliche 100 Millionen Franken an Einnahmen gegenüber.

Schluss mit dem ungerechten Dividendenprivileg
Eine ertragsneutrale Finanzierung ist gefordert. Das Mengengerüst zeigt: Das ist auf Bundesebene gar keine Hexerei. Es ist nur eine Frage des politischen Willens und der politischen Mehrheiten.

Mit der USR II wurden die Kapitaleigner mit einer reduzierten Besteuerung der Dividenden ab einer Beteiligung von 10 Prozent verfassungswidrig zusätzlich bevorzugt. Auch der Bundesrat will diese Ungerechtigkeit korrigieren, allerdings geht sein Vorschlag viel zu wenig weit: Die Teilbesteuerung der Dividenden soll einheitlich auf 70 % festgesetzt werden (heute liegt sie beim Bund bei 50 % im Geschäftsvermögen bzw. bei 60 % im Privatvermögen). Das gilt auch für die Kantone, die das Dividendenprivileg heute mit Sätzen von 35 % bis zu 70 % umgesetzt haben. Bereits die Anpassung auf 70 % bringt Mehreinnahmen von geschätzten 76 Millionen beim Bund und 346 Millionen in den Kantonen.

Die SP ist allerdings klar der Ansicht, dass die ausgeschütteten Dividenden wieder voll besteuert werden sollen. So wie die Löhne auch. Dies bringt dem Bund über 200 Millionen Franken Mehreinnahmen und spült den Kantonen ganz grob gerechnet eine halbe Milliarde zusätzlich in die Kassen. Davon profitieren auch die Sozialwerke, vorab die AHV. Es wird wieder attraktiver, Löhne statt Dividenden auszubezahlen. Dank den Mehreinnahmen von geschätzten 500 Millionen Franken in den Kantonen können auch die durch die USR III vorgesehenen vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bunds zugunsten der Kantone reduziert werden.

Der Bundesrat will mit der USR III die Emissionsabgabe auf Eigenkapital ganz aufheben. Das ist ein Fremdkörper in dieser Vorlage. Verzichtet man darauf, verbessert sich die Bilanz des Bundes um weitere 200 Millionen Franken.

Die Kapitalgewinne sind in der Schweiz nach wie vor steuerfrei. Auch das ist ungerecht. Die Kapitalgewinnsteuer gehört wieder in die Vorlage. Das bringt allein beim Bund geschätzte Mehreinnahmen von 300 Millionen. Weiter muss der Milliardenbschiss mit dem Kapitaleinlageprinzip korrigiert werden. Über 1000 Milliarden (sic!) Agio-Reserven aus Aktiengesellschaften dürfen steuerfrei an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Schliesslich sollen 75 neue SteuerinspektorInnen eingestellt werden. Sie dürften pro Jahr 250 Millionen Franken einbringen. Warum nicht gleich mehr?

Keine neuen Schlupflöcher
Die USR III beinhaltet – als Ausgleich für den Wegfall der international nicht mehr akzeptierten Sonderstatusmodelle – eine privilegierte Besteuerung von Lizenzeinnahmen aus geistigem Eigentum (Lizenzboxen). Die SP trägt dies so lange mit, als auch ausländische Staaten dieses Privileg kennen. Weitere Entlastungen der Unternehmen, wie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer oder eine Senkung der direkten Bundessteuer, werden wir aber klar bekämpfen.

Mit den von der SP vorgeschlagenen Korrekturen – wie dem Verzicht auf die  Emissionsabgabe (plus 200 Millionen), der Aufhebung der Teilbesteuerung der Dividenden (plus gut 200 Millionen) und der Reduktion der vertikalen Ausgleichsmassnahmen an die Kantone (plus 500 Millionen) – lässt sich die USR III ertragsneutral ausgestalten. Nur so wird sie mehrheitsfähig. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass die Kantone den Steuerwettbewerb bei den Unläternehmen nicht weiter anheizen.


Susanne Leutenegger Oberholzer, Nationalrätin

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