Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der SP BL. Sie findet in der Regel vier Mal pro Jahr statt, trifft die Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und kontrolliert die Tätigkeit der Geschäftsleitung.
Antragsberechtigt sind die Sektionen, die Geschäftsleitung und die Gruppierungen gemäss Art. 4, Abs. 2, lit. a-e der Statuten. Anträge der Sektionen müssen durch die Sektionsversammlung beschlossen werden. Anträge der Gruppierungen unter Art. 4, Abs. 2, lit. a-e müssen an einer offiziellen Versammlung der jeweiligen Gruppierung beschlossen werden; sie sind mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung der Geschäftsleitung zuzustellen.
