Die Gemeinden hatten zweierlei an der geplanten Vermögenssteuerreform auszusetzen. Erstens monierten sie den fehlenden Einbezug der Gemeinden bei der Ausarbeitung der Steuerreform. Zweitens wehrten sie sich entschieden dagegen, dass sie mehr als einen Drittel der Kosten dieses kantonalen Entscheids tragen müssten. Aus Angst, die Steuerreform könnte am Widerstand der Gemeinden scheitern, wird nun ein Teil der Kosten von den Gemeinden auf den Kanton abgewälzt.
Eine Verschiebung eines Teils der Kosten von den Gemeinden zum Kanton ändert nichts an der Höhe der zu erwartenden Steuerausfälle. Das eigentliche Problem ist, dass ohne Not die Vermögenssteuern für die Reichsten gesenkt werden sollen. Egal mit welcher beliebigen Kostenaufteilung: Diese Steuerprivilegien für die Reichsten kosten den Kanton und die Gemeinden insgesamt rund 42 Millionen, und das Jahr für Jahr.
Die tatsächlichen Kosten trägt schlussendlich der Grossteil der Bevölkerung. Den Steuerzahlenden ist es freilich egal, ob sie die unnötigen Steuerausfälle beim Kanton oder bei den Gemeinden ausbaden müssen. Die Konsequenzen sind nur allzu bekannt: Eine Erhöhung der Einkommenssteuern für alle und weitere Abbaumassnahmen.
Auskunft erteilen:
Roman Brunner, 079 518 66 83
Pascale Meschberger, 079 200 79 24