Das am 16. Juni 2016 in zweiter Lesung beschlossene Energiegesetz ist für die SP ein akzeptabler Kompromiss. Leider werden im Vergleich mit der Vorlage der Umwelt- und Energiekommission die Ansprüche an ein wirklich fortschrittliches Werk in manchen Belangen nicht mehr erfüllt. Insbesondere bedauert es die SP, dass in etlichen technischen Bereichen der Landrat für Regelungen zuständig sein soll. Damit wird nicht nur – einmal mehr! – die Flughöhe der landrätlichen Kompetenzen verfehlt. Das kleinliche Beharren der rechten Mehrheit auf der Regelungskompetenz in technischen Belangen dokumentiert auch ein unverständliches Misstrauen der nicht weniger rechten Regierung gegenüber! Damit wird unnötigerweise die Umsetzung einer schweizweit koordinierten und dem technischen Fortschritt angepassten Energiepolitik im Gebäudebereich erschwert.
Der Landrat lehnte es ab, dass Gemeinden für Wärmenetze eine Anschlusspflicht (mit sinnvollen Ausnahmen) beschliessen können. Damit wurde eine Chance verpasst, den Gemeinden mehr Handlungsspielraum zu gewähren, um bestehende oder künftige Wärmenetze wirtschaftlicher betreiben zu können.
Mit der zeitlich befristeten Energieabgabe wird es möglich sein, die Sanierung von Gebäuden und auch Energieeffizienz-Massnahmen in Industrie- und Gewerbebetrieben verstärkt zu fördern. Das begrüsst die SP. Hier besteht eine erfreulich grosse Nachfrage der Liegenschaftsbesitzer. Die so generierten Mittel werden es erleichtern, die richtigerweise ambitioniert gesetzten Ziele des Energiegesetzes zu erreichen. Gleichzeitig wird damit Wertschöpfung in der Region generiert anstatt Gas und Heizöl zu importieren. Erfreulich ist überdies, dass mit dem Fracking-Verbot ein klares Zeichen gesetzt werden konnte. Auch wurde im Gesetz explizit festgehalten, dass für die Vergabe des externen Energiepaket-Vollzugs eine öffentliche Ausschreibung nötig ist. Dieses Mandat soll nicht wie bisher ohne Konkurrenzofferten bei der Wirtschaftskammer landen.
Unter dem Strich überwiegen für die SP-Fraktion die positiven Aspekte, auch wenn zu bedauern ist, dass in der derzeitigen politischen Landschaft nicht mehr möglich ist.