Vorstösse vom 16. Dezember 2020

Der Arbeitgeber Basel-Landschaft // Härtefallbewilligung SEM // Zeitliche Belastung der Schulleitungen // Bundesgerichtsentscheid Mehrwertabgabe // Pandemiebewältigung im KSBL

Der Arbeitgeber Basel-Landschaft auf dem Arbeitsmarkt
Als grosser Arbeitgeber der Region bietet der Kanton Basel-Landschaft Arbeitsstellen in vielen unterschiedlichen Berufsfeldern an. Für die kantonale Verwaltung ist es deshalb wichtig, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Nur so können Mitarbeitende mit dem notwendigen Fachwissen und der erforderlichen Kompetenz gewonnen werden. In den letzten Jahren wurde eine Lohnkürzung vorgenommen und es wurde Personal abgebaut. Sowohl die generellen Löhne als auch die individuellen Entwicklungschancen beim Arbeitgeber Basel-Landschaft stagnierten. Vor diesem Hintergrund will die SP-Landrätin Désirée Jaun mit einer Interpellation vom Regierungsrat wissen, was die kantonale Verwaltung unternimmt, um auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und um Arbeitnehmende langfristig halten zu können.

Härtefallbewilligung SEM
Das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Asylgesetz sehen in bestimmten Fällen die Möglichkeit vor, ausländischen Personen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, wenn deren Verweigerung zu einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall für die betroffene Person führen würde. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) weist jedes Jahr die Zahlen zu den Härtefallbewilligungen aus. Diese Zahlen vermitteln jedoch kein vollständiges Bild. Darin enthalten sind nur diejenigen Gesuche, welche von den Kantonen an das SEM weitergereicht wurden. Deshalb will SP-Landrat Roman Brunner vom Regierungsrat wissen, wie viele Härtefallgesuche in den letzten fünf Jahren beim Kanton Baselland eingegangen sind und wie viele davon nicht ans SEM weitergeleitet wurden.

Zeitliche Belastung der Schulleitungen
Während der letzten neun Monate leisteten die Schulleitungen auf allen Schulstufen Ausserordentliches. Sie mussten zur Erfüllung der pandemiebedingten besonderen Anforderungen einen erheblichen Mehraufwand leisten. Der in diesem Jahr geleistete ausserordentliche Einsatz wurde von den Schulräten honoriert, die zuhanden der Gemeinden und des Kantons Antrag zur Vergütung der geleisteten Überstunden einreichten. Der Regierungsrat hat nun reagiert und den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung in Aussicht gestellt, dass der Mehraufwand bis Ende August 2021 kompensiert werden kann. Für die Schulleitungen wird diese Regelung nicht wirklich dazu führen, dass die geleistete Mehrzeit kompensiert werden kann. Deshalb will SP-Landrätin Ursula Wyss in der Fragestunde vom Regierungsrat wissen, wie viele Überstunden eingereicht wurden und ob der Regierungsrat gewillt ist ausreichend Überstunden auszuzahlen, falls diese nicht kompensiert werden können.

Bundegerichtsentscheid Mehrwertabgabe
Am 19. November 2020 fällte das Bundesgericht das Urteil in Sachen Beschwerde der Gemeinde Münchenstein gegen das Gesetz zur Abgeltung von Planungsmehrwerten. Das Bundesgericht veröffentlichte den Entscheid am 14. Dezember 2020. Das Bundesgericht gab der Gemeinde Münchenstein teilweise recht und hob den Paragraph 2 Absatz 2 («Gemeinden sind nicht berechtigt, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben.») und Paragraph 4 Absatz 2 (Freigrenze von CHF 50’000) auf. Nach diesem Entscheid will SP-Landrat Jan Kirchmayr vom Regierungsrat wissen, wie der Kanton Um- und Aufzonungen zukünftig regeln will und wie die Gemeinden in die entsprechende Gesetzgebung eingebunden werden sollen.

Pandemiebewältigung im KSBL: Reichen die personellen Ressourcen?
Von Mitarbeitenden des KSBL erhalten Personen, die sich nach den aktuell geltenden Weisungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie erkundigen, unterschiedliche Auskünfte. Dies lässt auf Lücken beim Informationsmanagement gegenüber dem verantwortlichen Personal schliessen. Beunruhigend ist die kursierende Information, in einzelnen Abteilungen müssten Covid-positive Mitarbeitende ohne Symptome zur Arbeit antreten, was gemäss SwissNoso nicht ohne Bewilligung des Kantonsarztes erfolgen darf. In diesem Zusammenhang will SP-Landrätin Simone Abt vom Regierungsrat wissen, wie die aktuelle Personalsituation im KSBL aussieht und ob es auf Grund von Erkrankungen zu Engpässen kommt.

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