Wahlen, Job-Abo und Frauenanliegen

Zum Auftakt der zweiten unserer Doppelsitzung stand die Wahl der ersten Staatsanwältin oder des ersten Staatsanwaltes auf dem Programm. Erstmals in der Geschichte unseres Kantons hatten sich zwei Personen im Jobsharing für diese Aufgabe gemeldet. Dieser Umstand führte zu einem Rückweisungsantrag im Rat, da eine Teilung dieses Amtes nicht rechtens sei. Die Zulässigkeit und Rahmenbedingungen dazu wurden im Vorfeld jedoch durch ein Gutachten bestätigt resp. abgeklärt und der Rückweisungsantrag wurde dann auch abgewiesen. Die beiden sehr kompetenten Frauen, die sich das Amt und die Verantwortung dafür zukünftig zu je 50% teilen werden, wurden anschliessend gewählt und dies ist meines Erachtens auch ein grosser und wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Frau und Mann, sind solche Teilzeitanstellungen auch in Kaderfunktionen doch sehr wegweisend. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll auf allen Ebenen möglich sein. Die beiden ausserordentlich gut qualifizierten Frauen arbeiten bereits mehrere Jahre miteinander und sind ein gut eingespieltes Team. Die Eignung aufgrund der beiden Lebensläufe war bei der Wahl unter dem Strich eindeutig das wichtigste Argument.

Eine durch meine Parteikollegin Désirée Jaun eingereichte Motion, wonach der Kanton seine Angestellten durch das Angebot des Job-Abos zur Nutzung des ÖV animieren soll, wurde trotz Ablehnung durch den Regierungsrat vom Parlament überwiesen. Das bedeutet, dass die Angestellten des Kantons das U-Abo zum Jugend-Tarif erwerben können, wenn sie mit dem ÖV zur Arbeit fahren. Die Differenz zum Erwachsenen-Tarif wird vom Arbeitgeber getragen. Bereits rund 110 Firmen in der Region Basel bieten dieses sogenannte Job-Abo heute schon ihren Angestellten an, der Kanton zieht nun nach.

Zu guter Letzt wurde über eine ur-weibliche Sache gesprochen: die Menstruation. Unsere Parteipräsidentin Miriam Locher hatte einen Vorstoss eingereicht, in welchem sie die Gratisabgabe von Hygieneartikeln an der Sekundarschule verlangte. Beim Lesen der Begründung zur Ablehnung dieses Postulates durch die zuständige BKSD bin ich zwischen Weinen und Lachen hin- und hergeschwankt: tatsächlich stand da unter anderem, dass das Angebot in diesem Bereich so gross sei, dass es schwierig sei, das richtige Produkt auszuwählen. Bei allem Respekt – wenn eine Frau in der Situation ist, dass sie dringend ein Tampon oder eine Binde braucht, ist das genau richtige Produkt wirklich das kleinste aller Probleme. Leider wurde der Vorstoss nicht überwiesen. Wir bleiben aber dran!

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed