Mit der heutigen Entscheidung hat der Landrat weitere Verschlechterungen im Personalgesetz verhindert. Die SP hat sich im Landrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Teuerungsausgleich für das Staatspersonal auch weiterhin nachträglich noch möglich ist.
Ursprünglich hat der Landrat für das Jahr 2025 trotz steigender Teuerung keinen Teuerungsausgleich beschlossen. Die Regierung und das bürgerliche Parlament wollten nun via Dekret festschreiben, dass die Teuerung nachträglich gar nicht mehr ausgeglichen werden kann. Dank einem Antrag der SP konnte diese unsägliche Verschlechterung der Anstellungsbedingungen für das Staatspersonal verhindert werden.
Die SP hält fest: Der Teuerungsausgleich lässt sich nicht mit einer Reallohnerhöhung vergleichen und entspricht lediglich einem Erhalt der Kaufkraft und keiner Erhöhung dieser. Die SP wird sich dafür einsetzen, dass die Teuerung jedes Jahr automatisch ausgeglichen wird, wie dies auch in anderen Kantonen üblich ist.