Wie geht es weiter?

Leserbrief in der bz vom 30. Januar 2017

Zu „War Asylbewerber Folterchef?“ ; bz vom 27.1.2017

Am 26. Januar 2017 ist der ehemalige gambische Innenminister nach einer Sendung von SRF 1 in Polizeihaft genommen worden. Ihm wird vorgeworfen, er sei für zahlreiche Folterungen in seinem Herkunftsland verantwortlich. Wie geht es nun weiter? Folgende Massnahmen sind möglich: Auslieferung, Ausweisung oder Asylgewährung. Auslieferung wäre die zwangsweise Übergabe des mutmasslichen Täters an den Herkunftsstaat zwecks Strafverfolgung. Dies bedingt allerdings ein Rechtshilfegesuch von Gambia. Da in diesem Land infolge des militärisch erzwungenen Machtwechsels ein Chaos herrschen dürfte, kann die Schweiz wohl noch einige Zeit auf ein solches Gesuch warten. Trifft das Auslieferungsgesuch nicht innert einer bestimmten Frist ein, müsste die festgenommene Person freigelassen werden. Eine Auslieferung müsste auch unterbleiben, wenn das Strafverfahren im Herkunftsland den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen sollte (z.B. Todesstrafe). Ausweisung wäre eine rein fremdenpolizeiliche Massnahme, die nur ergriffen werden kann, wenn die Sicherheit unseres Landes durch die fragliche Person gefährdet wäre. Zu fragen wäre da auch, wohin der mutmassliche Straftäter ausgewiesen werden soll. Ein Asyl käme wohl in Frage, wenn weder eine Auslieferung noch eine Ausweisung realisiert werden könnte. Bei komplexen Fällen und bei Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel muss mit einem Verfahren bis über ein Jahr gerechnet werden. 


Bruno Krähenbühl
alt Landrat, SP Münchenstein

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