Zur Nachhaltigkeit gehört die Rechtssicherheit

Landratsbericht aus der ObZ vom 13. April 2017

Die SP anerkennt die wertvollen Leistungen der Privatschulen, mit denen die öffentlichen Schulen ergänzt und entlastet werden. Sie hat sich deshalb dagegen ausgesprochen, die jährliche Unterstützung von 2500 Franken für Privatschülerinnen und -schüler zu streichen.

Ausserdem kämpfte sie dafür, dass die  Ausgestaltung der Beiträge künftig vom Landrat geregelt werden soll. Da das Gesetz das notwendige Mehr verfehlte, wird der Souverän darüber abstimmen, ob finanzschwache Familien auch künftig mit einem Zustupf von 2500 Franken pro Kind rechnen dürfen.

Wir befürworten, dass mit dem neuen Gemeindegesetz die Gemeinden darüber abstimmen können, ob die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Rechte selber an einer Gemeindeversammlung vertreten oder durch einen Einwohnerrat wahrnehmen lassen. Unserer Meinung nach sollen zudem Lehrpersonen von Kindergarten und Primarschulen wie gehabt in den Gemeinderat wählbar sein, da sie dem Schul- und nicht dem Gemeinderat unterstehen und damit vermieden wird, dass direkte Interessens­konflikte auftreten.

Bedauerlich ist, dass der Kanton Baselland die Charta für Lohngleichheit nicht unterzeichnet und damit die Chance vergibt, den KMUs als Vorbild zu dienen. Denn anders als bei Kantonsangestellten verdienen die Frauen bei KMUs bis zu einem Viertel weniger als Männer.

Das Postulat der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK), die Bewilligungsverfahren für Windkraftanlagen zu vereinfachen, ist meiner Meinung nach unsorgfältig formuliert und fordert Dinge, die dem Bundesrecht widersprechen. So soll das Verbands­beschwerderecht eingeschränkt werden, obwohl die überwiegende Mehrheit der Einsprachen durch Private erfolgt. Laut dem Einheits-Nutzungsplan soll es künftig keine Rolle spielen, wie hoch und wie breit eine Windanlage ist, an welchem Standort die Anlagen zu stehen kommen oder welche Auswirkungen sie auf Natur- und Landschaft hat. Deshalb habe ich mich gegen die Überweisung gewehrt. Der dennoch erfolgte Prüfungsauftrag wird zeigen, dass die UEK bundesrechtswidrige Aufträge erteilt hat und die Regierung diese erst noch entgegennimmt. Leider hat sich die UEK damit auf die Energie fokussiert und hier das „U“ verloren. Für mich als Vertreterin eines Umweltverbandes ist das eine schmerzliche Einsicht.

Die SP fordert mit einem Vorstoss, dass die Anordnung sowie die Verlängerung der kleinen Verwahrung konsequent nur von einer Dreierkammer des Strafgerichts angeordnet werden kann. Schwer gestörte Straffällige, die als therapierbar gelten, können zusätzlich zur Strafe mit der sogenannten kleinen Verwahrung zu einer stationären therapeutischen Massnahme in einer psychiatrischen Einrichtung für maximal fünf Jahre verurteilt werden. Im Kanton Baselland ist für die kleine Verwahrung das Strafgerichtspräsidium zuständig. Unseres Erachtens ist es schwer verständlich, dass eine Einzelperson über das Schicksal eines psychisch schwer gestörten Täters, das in letzter Konsequenz möglicherweise bis an das Lebensende dauert, bestimmen soll.

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