Zweierlei Ellen

Leserbrief in der bz vom 18. Dezember 2017

Letzte Woche beschloss der Ständerat zu erlauben, dass Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen einer Sozialversicherung (IV, Unfallversicherung) intensiv überwacht werden dürfen, um allfällige Betrügereien aufzuspüren. Die Mittel, die den Versicherungsdetektiven dazu in die Hand gegeben werden, sind rechtsstaatlich fragwürdig und gehen weiter als das, was dem Nachrichtendienst im Rahmen der Terrorabwehr erlaubt ist.

Ebenfalls letzte Woche beschlossen National- und Ständerat, dass auf eine Lockerung des Bankgeheimnisses im Inland endgültig zu verzichten sei. Noch vor wenigen Jahren hatte der Bundesrat eine solche für sinnvoll gehalten, jetzt war auch Finanzminister Ueli Maurer dagegen. Je dichter das Bankgeheimnis ist, desto einfacher ist Steuerhinterziehung.

Der Alltag des IV-Rentners (der ja ein Betrüger sein könnte!) darf minutiös überwacht werden. Die Bank des Steuerzahlers (der ja ein Steuerhinterzieher sein könnte!) darf der Steuerbehörde keine Auskünfte erteilen.

Da wird mit zweierlei Ellen gemessen. Die Welt derer, die sich vor einer Lockerung des Bankgeheimnisses fürchten (müssen), ist der bürgerlichen Mehrheit offensichtlich viel näher als die Welt der Menschen, die auf die Leistungen einer Sozialversicherung angewiesen sind.

Eigentlich ist das ja (leider) nichts Neues, aber ich staune immer wieder, mit welcher Unverfrorenheit die rechte Mehrheit ihre und die Interessen ihrer Klientel durchsetzt.


Hans Rebmann
SP Gelterkinden u.U.

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