4 Massnahmen: Das Trauerspiel beenden!

ZAK und ZPK stecken tief im Schlamassel. Die SP Baselland fordert, dass Regierungsrat Weber diesem Trauerspiel ein Ende bereitet und die Schwarzarbeits- und Lohndumpingkontrollen interimistisch vom KIGA weiterführen lässt. Es sind keine weiteren Zahlungen an die Organisationen zu tätigen und auf die Erarbeitung einer neuen Leistungsvereinbarung ist zu verzichten.

Die Querelen rund um die ZAK und die ZPK zeigen, dass diese beiden Organisationen weder rechtlich befugt noch fähig sind die unverzichtbaren und gesetzlich vorgeschriebenen Schwarzarbeits- und Lohndumpingkontrollen durchzuführen. Das Konstrukt ZAK entbehrt der rechtlichen Grundlage, weil sämtliche Tätigkeiten an die AMS ausgelagert wurden. Dies widerspricht dem Gesetz. Allfällig festgestellte Verfehlungen können rechtlich nicht geltend gemacht werden. Die Kontrolleure laufen sogar Gefahr, wegen Amtsanmassung belangt zu werden.

Die ZPK ist ebenfalls bloss eine Hülle. Auch deren Tätigkeiten werden von der AMS ausgeführt. Ausserdem hat das Baselbieter Zivilgericht sämtliche Entscheide der ZPK-Mitgliederversammlung vom Juni für nichtig erklärt.

Die Tätigkeit beider Organisationen entbehrt nicht bloss einer rechtlich soliden Abstützung. Beide haben auch das Vertrauen verspielt, ohne das sie nicht funktionieren können. Und sie sind nicht fähig, aus eigener Kraft aus dem Schlamassel zu kommen. Es ist unbegreiflich, weshalb die Baselbieter Regierung die Zahlungen an diese beiden Organisationen weiterführen will.

Die SP fordert Regierungsrat Thomas Weber und die gesamte Regierung auf, dieses Trauerspiel sofort zu beenden. Dazu sind die folgenden vier Massnahmen zu ergreifen:

  1. Die Schwarzarbeits- und Lohndumpingkontrollen müssen ab sofort interimistisch durch das KIGA übernommen und weiterführt werden.
  2. Es erfolgen keine Zahlungen mehr an die beiden Organisationen ZAK und ZPK.
  3. Auf den Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung mit ZAK und ZPK wird verzichtet.
  4. Mittel- und langfristig ist die definitive Verankerung der Schwarzarbeits- und Lohndumpingkontrollen in die Verwaltung zu prüfen und die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

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