Die Baselbieter Verfassung sieht Frist von zwei Jahren ist vor, bis eine nicht formulierte Initiative dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Am 9. Juli 2015 ist im Amtsblatt das Zustandekommen der SP-Initiative „Wohnen für alle!“ publiziert worden. Diese verlangt eine regional koordinierte Siedlungspolitik, die erschwinglichen Wohnraum schafft und die Ressourcen schont. Dies unter anderem durch die Schaffung von Finanzierungsmodellen für gemeinnütziges Wohnen, durch die gemeinnützige Umnutzung von kantonseigenen Brachen, durch die Unterstützung der Zusammenarbeit der Gemeinden, durch die Schaffung einer Beratungsstelle „Wohnen“ für Familien, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie durch die Erhebung von Grundlagen über die Wohnsituation.
Von einer aktiven Wohnpolitik – ja von einem in diesem Bereich aktiven Regierungsrat – ist aber nichts zu sehen. Trotz akuter Wohnungsnot in vielen Baselbieter Gemeinden kümmert sich der Regierungsrat nicht um die Anliegen breiter Bevölkerungskreise. Nicht einmal eine Landratsvorlage ist in diesen zwei Jahren entstanden – geschweige denn eine Abstimmung zustande gekommen.
Die unverständliche Passivität des Regierungsrats kommt nicht nur einer Absage an alle gleich, die auf erschwinglichen Wohnraum angewiesen sind. Sie widerspricht auch einem klaren Verfassungsauftrag, die Anliegen von Volksinitiativen ernst zu nehmen und die politische Entscheidung darüber zu ermöglichen. Die SP Baselland protestiert gegen diese Haltung und verlangt, dass die Regierung in der Wohnpolitik endlich aktiv wird.