Es ist unbestritten, dass es eine Reform zur Abschaffung der im Ausland nicht mehr anerkannten Steuerprivilegien braucht. Was die Finanzdirektion aber vorschlägt, ist nicht zu verantworten. Es drohen damit neuerliche Steuerausfälle mindestens 56 Millionen.
So schiesst die Senkung des allgemeinen Steuersatzes auf 13.45% nicht nur weit über das Ziel hinaus. Sie ist auch ein Affront gegenüber der Baselbieter Stimmbevölkerung, die im Februar 2017 die USR III wegen zu hoher Steuerausfälle mit 62.35% abgelehnt hat. Unerträglich ist zudem, dass trotz massiver Gewinnsteuersenkungen keine Gleichstellung von Arbeits- und Kapitaleinkommen eingeführt wird. Eine Vollbesteuerung von Dividenden wäre das Mindeste, um Gewinnsteuersenkungen finanzpolitisch auszugleichen. Davon kann leider keine Rede sein. Im Gegenteil. Vorgesehen sind zusätzliche, massive Senkungen der Kapitalsteuern, vor allem auf Gemeindeebene – ohne dass die dadurch verursachten Einnahmenverluste bei den Gemeinden kompensiert würden.
Auch bei der Einführung der neuen Steuersenkungsinstrumente fehlt die Ausgewogenheit. Auf die zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten für Forschung und Entwicklung ist zu verzichten und die Entlastungsgrenze analog zum Kanton Basel-Stadt auf 40% zu beschränken.
Folgen keine massgeblichen Verbesserungen der Reform, wird die SP Baselland prüfen müssen, eine Referendumsabstimmung zu erzwingen. Jetzt schon kann prophezeit werden, dass die aktuelle Vorlage vor der Baselbieter Stimmbevölkerung einen schweren Stand haben wird.