Im Interesse des Gerichtsbetriebs: SP Baselland verzichtet

27. September 2018

Auf den 25. November 2018 ist die Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin am Zivilkreisgericht West anberaumt. Gemäss den Vereinbarungen zwischen den Parteien über die proportional gerechte Besetzung der Richterstellen besteht unbestrittenermassen ein Anspruch der SP Baselland auf diesen Sitz. Angesichts der besonderen Umstände bei der Neubesetzung verzichtet die SP Baselland darauf, diesen Anspruch bei der anstehenden Wahl geltend zu machen.

Dieser Entscheid erfolgt nach intensiven Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtgerichts und im Interesse einer gut funktionierenden, hochstehenden Justiz im Kanton Basel-Landschaft. Das Gesamtgericht hat nach längeren, krankheitsbedingten Ausfällen mit einem neuen, ausserordentlichen Präsidenten eben erst wieder zur Normalbesetzung gefunden. Der dafür eingesetzte ausserordentliche Gerichtspräsident Andreas Linder stellt sich nun zur Wahl. Deshalb erscheint es angebracht, das nun gut funktionierende Team am Zivilkreisgericht West in der bestehenden Zusammensetzung weiter wirken zu lassen.

Die SP Baselland legt Wert darauf, dass der Grundsatz der Zuteilung der Gerichtssitze gemäss dem Wähleranteil weiterhin gilt. Mit der Einreichung ihrer Kandidatur in den Sommerferien hat die FDP Baselland diese Abmachung bedauerlicherweise verletzt. Der Verzicht der SP Baselland ist ein Entscheid im Interesse des Gerichtsbetriebs, die SP wird bei der nächsten Wahl ihren Anspruch einlösen.

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