Landratssitzung früher fertig

Geschätzte Leserinnen und Leser
In meinen gut acht Jahren als Landrat habe ich es erst selten erlebt, dass die Landratssitzung mangels weiterer Traktanden bereits gut eine Stunde vor dem offiziellen Sitzungsende beendet werden konnte. Die eher kurze Traktandenliste wurde noch weiter verkürzt, da Vorstösse von abwesenden Landratsmitgliedern abgesetzt wurden. Die an der Sitzung gesparte Energie konnten wir dann am traditionellen Landratsabend in Münchenstein gut gebrauchen. Zu Beginn jeder Legislatur soll an diesem geselligen Abend das bessere Kennenlernen über Parteigrenzen hinweg gefördert werden. Das ist einmal mehr gut gelungen.

Bei einigen Traktanden war der Redebedarf aussergewöhnlich kurz. Über den jährlichen Bericht zur Fluglärmbelastung des Flughafens Basel-Mülhausen haben wir nur 20 Minuten diskutiert. In früheren Jahren hatten wir berechtigterweise schon deutlich länger über die unbefriedigende Fluglärmsituation der angrenzenden Gemeinden gesprochen. Dennoch bleibt der Druck aus dem Baselbiet hoch, das Nachtflugverbot konsequent einzuhalten und die Südanflüge möglichst zu reduzieren.

Obwohl alleine der Kommissionsbericht 10 Seiten zur Kommissionsberatung und 50 Seiten Objektblätter-Texte umfasste, wurde eine Anpassung des kantonalen Richtplanes nach einer sechsminütigen Vorstellung durch den Kommissionspräsidenten ohne weiteren Diskussionsbedarf einstimmig beschlossen. Das interessanteste Thema dieser Richtplananpassung war die erstmalige Festsetzung von je drei möglichen Standorten von Kleinwasserkraftwerken an der Birs und an der Ergolz. Es wird aber noch ein langer Weg sein bis zu einer konkreten Baubewilligung für die erneuerbare Wasserstromproduktion an der Birs oder der Ergolz.       

Ein Vorstoss zum Baselbieter Einbürgerungsverfahren hat an der letzten Sitzung eine fast einstündige Diskussion über die Wohnsitzplicht ausgelöst. Es ist unbestritten, dass gemäss Bundesvorgabe Einbürgerungswillige mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben müssen. Wie üblich in der Schweiz gibt es aber auf kantonaler und kommunaler Ebene zusätzliche und ganz unterschiedliche Wohnsitzplichten. Das Baselbiet verlangt beispielsweise eine kantonale Wohnsitzplicht von mindestens fünf Jahren. Als weitere Hürde können die Gemeinden ebenfalls eine kommunale Wohnsitzplicht von zwei bis fünf Jahren festlegen. Damit sind die Hürden für eine Einbürgerung im Baselbiet im Bereich der Wohnsitzplicht deutlich höher als in vielen und insbesondere allen angrenzenden Kantonen. Mit dem leider knapp abgelehnten Vorstoss sollte zumindest die Wohnsitzplicht auf Gemeindeebene auf einheitlich zwei Jahre reduziert werden. Ich bin ein grosser Verfechter der kommunalen Selbstbestimmung. Aber beim Thema Einbürgerung habe ich wenig Verständnis, wenn eine Person in Bottmingen zwei Jahre und in Binningen fünf Jahre wohnen muss, bis sie eingebürgert werden kann. Die Wohnungsnot führt leider immer wieder dazu, dass ein Gemeindewechsel nicht vermeidbar ist. Darum sollte die kommunale Wohnsitzplicht im ganzen Kanton einheitlich bei zwei Jahren liegen, also identisch wie in vielen anderen Kantonen.

Urs Kaufmann, Landrat SP, Frenkendorf

Erstmals erschienen in der Oberbaselbieter Zeitung vom 1. Februar 2024.

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