Neben der Entwicklung der Konsumentenpreise sind in §49 des kantonalen Personaldekret weitere Beurteilungsgrössen für die Höhe des Teuerungsausgleichs festgelegt. So sind auch die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen. In den vergangenen Jahren, als der Kanton schwarze Zahlen schrieb und die Prämien immer weiter explodierten, hat der Regierungsrat dies stets ignoriert. Der gesprochene Ausgleich entsprach stets dem in Baselland besonders konservativ berechneten Anstieg der Konsumentenpreise.
Mit Verweis auf die finanzielle Schieflage, in der sich der Kanton befindet, will die Regierung, die diese Schieflage zu verantworten hat, für das nächste Jahr überhaupt keinen Teuerungsausgleich gewähren. In gewisser Weise bleibt der Regierungsrat damit seiner Linie treu: Er berücksichtigt nur die Orientierungsgrösse, die zu den bürgerlichen politischen Zielen passt. Dass sowohl die Konsumentenpreise als auch die Prämien weiter ansteigen, lässt er ausser Acht.
Das Staatspersonal, das aufgrund der Abbaumassnahmen der Regierung bereits unter grossem Druck steht, soll die Rechnung bezahlen. Ein ausbleibender Teuerungsausgleich würde nicht nur für die Kantonsangestellten einen herben Kaufkraftverlust darstellen, sondern auch für die Angestellten der zahlreichen Arbeitgeber, die sich am Ausgleich des Kantons orientieren. Um das zu verhindern und die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu erhalten, wird sich die SP Baselland im Landrat für einen Teuerungsausgleich von 1.3% aussprechen. Dies entspricht der angemessenen Forderung der Personalverbände.