Die Mittel, welche durch die geplante Energieabgabe in den Fonds zur Finanzierung des Baselbieter Energiepakets fliessen, können nicht zweckentfremdet werden – das ist gesetzlich sichergestellt. Die Förderkategorien sind abschliessend und eindeutig im neuen kantonalen Energiegesetz festgehalten. Die Gelder dürfen ausschliesslich dafür verwendet werden. Der Kanton soll sich weiterhin auf den Gebäudepark konzentrieren. Damit wird auch der Kompetenzentrennung zwischen Bund und Kantonen genüge getan. Ich empfehle Ihnen deshalb am 27. November zweimal Ja zu Energie-Fördermassnahmen einzulegen.