Baselbieter Filz: SP verlangt sofortige Klärung

Die Abklärungen sind eindeutig: Seit 2009 besteht im Baselbieter Maler- und Gipsergewerbe kein gültiger GAV mehr. Trotzdem hat die von der Wirtschaftskammer und der Unia getragene Arbeitsmarktkontrolle (AMKB) dafür Zwangsbeiträge erhoben. Die Folge war klar: Bei der Staatsanwaltschaft muss ein Verfahren eingeleitet werden. Anstatt diesen Rat der Fachleute zu befolgen, hat Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber offenbar versucht, sich vorab mit den von den Vorwürfen betroffenen Organisationen an einen Tisch zu setzen. Damit liegt nun auch der Vorwurf der Begünstigung auf der Hand – gegen den zuständigen Regierungsrat selber.

Es zeigt sich: Der Baselbieter Wirtschaftskammer-ZPK-Filz hat sich so tief in den Köpfen der Volkswirtschaftsdirektion breitgemacht, dass nicht einmal mehr die schlichtesten Regeln rechtsstaatlicher Verfahren eingehalten werden. Die in der Luft liegenden Vorwürfe einer Vereitelung eines Strafverfahrens oder der Begünstigung von Parteien in einem solchen durch Vorabinformationen sind äusserst schwerwiegend. Jetzt ist es nötig, dass diese Vorwürfe endlich in einem korrekten und unabhängigen Verfahren abgeklärt werden.

Die SP Baselland verlangt deshalb:

  1. Die sofortige Einleitung eines Strafverfahrens gegen die an der AMBK beteiligten Organisationen.
  2. Die strikteste Zurückhaltung der Volkswirtschaftsdirektion und ihres Vorstehers in diesem Verfahren.
  3. Die unverzügliche und durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt oder eine ausserordentliche Staatsanwältin durchgeführte Abklärung der kompromittierenden Vorwürfe wegen Begünstigung durch den Volkswirtschaftsdirektor.
  4. Der Regierungsrat wird aufgefordert, das entsprechende Dossier einem anderen Mitglied der Baselbieter Regierung zu übertragen.

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