Gemeinsame Spitalgruppe: Die Eckwerte aus sozialdemokratischer Sicht

"Links" No. 170

Die Gesundheitsdirektoren beider Basel haben im Herbst 2016 angekündigt, eine gemeinsame „Spitalgruppe“ des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland zu bilden. Die Vernehmlassungsvorlage dazu soll nach den Sommerferien präsentiert werden. Die SP BS und die SP BL werden sie an den hier dargelegten Eckwerten messen.

Die übergeordneten Ziele sind laut Regierungsrat die Optimierung der Gesundheitsversorgung beider Kantone, eine Dämpfung des Kostenwachstums sowie die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Diese gemeinsame Spitalgruppe soll an vier Standorten (Basel, Liestal, Laufen und Bruderholz) tätig sein.

Für die beiden SP Kantonalparteien ist es essentiell, dass die gemeinsame Spitalgruppe einen Mehrwert für die Bevölkerung des Kantons Baselland und des Kantons Basel-Stadt bringt. Die Beteiligung von privaten Investoren an der zukünftigen Spitalgruppe lehnen wir klar ab. Angedacht ist ja eine Aktiengesellschaft, in welcher die beiden Kantone gesamthaft 70% der Aktien halten. Die restlichen 30% können von gemeinnützig orientierten Institutionen oder Organisationen übernommen werden.

Aus unserer Sicht ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt die sichere Lösung. Denn die Gesundheitsversorgung ist ein öffentliches Gut, bei welchem die politische Einflussnahme sichergestellt sein muss. Sollte es doch zu einer sogenannten „gemeinnützigen“ AG kommen (wobei es dieses Konstrukt rechtlich eigentlich gar nicht gibt), muss auf gesetzlicher Ebene sicher gestellt werden, dass die Aktienmehrheit immer in der Hand der beiden Kantone verbleibt.

Weiter fordern die beiden Kantonalparteien, dass die beiden Kantone das gleiche Eigenkapital, respektive den gleichen Wert einbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Stimmanteile entsprechend zu gewichten, wobei darauf zu achten ist, dass keiner der beiden Kantone ohne die Zustimmung des anderen Stimmanteile veräussern kann.

Zudem dürfen die Arbeits- und die Vorsorgebedingungen der Mitarbeitenden der zukünftigen Spitalgruppe keinen Leistungsabbau beinhalten und sie müssen unter Einbezug der Arbeitnehmenden verhandelt werden. Entlassungen sind zu vermeiden.

Die Partnerschaft mit der Universität Basel steht in direktem Zusammenhang mit der gemeinsamen Spitalgruppe. Denn eine stabile Partnerschaft ist die Grundlage dafür, dass auch die universitäre Aus-und Weiterbildung weiterhin gewährleistet werden kann.

Die Gesundheitskosten steigen seit Jahren. Die Prämienbelastung, die de facto eine einkommensunabhängige Kopfsteuer bedeutet, belastet gerade die untere Mittelschicht und die Familien enorm. In der Region zählen wir 27 Spitäler, in der Prämienhöhe sind beide Kantone Spitzenreiter. Die Abstimmung der Leistungen auf solch engem Raum ist zentral – nicht zuletzt, damit wir auch wirklich eine bedarfsgerechte Versorgung garantieren können. Deshalb ist auf jeden Fall eine gleichlautende und abgestimmte Spitalplanung Voraussetzung für die Spitalliste.

Die drei Ziele der Regierung – die Dämpfung der Gesundheitskosten, die Optimierung der Gesundheitsversorgung und die Sicherung der Hochschulmedizin – sind nur mit einem grossen Effort zu erreichen. Die SP wird Hand für die Stärkung der öffentlichen Gesundheit und der Qualitätssicherung bieten, erwartet aber auch, dass die Eckpunkte in der Vorlage berücksichtigt werden.

Regula Meschberger, Landrätin, Mitglied Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission BL
Sarah Wyss, Grossrätin, Präsidentin Gesundheits-und Sozialkommission BS

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