Carte Blanche, Volksstimme, Thomas Noack, Landrat
Seit den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts wissen wir über die Klimaerwärmung und ihre Folgen Bescheid. Und wir kennen auch den Grund: Wir verbrennen zu viel Öl, Gas und Kohle. Seither sind 50 wertvolle Jahre vergangen – und was haben wir konkret verändert? Aktuell werden im Kanton Basel-Landschaft lediglich rund 5 Prozent des Solar-Potenzials für die Stromproduktion genutzt – und auch Windräder sucht man, ausser einer Pilotinstallation in Langenbruck, immer noch vergeblich. Auch heute noch, 35 Jahre nach Inbetriebnahme dieses Windrads, wird lediglich 1 Prozent des Schweizer Stroms durch Windenergie erzeugt.
Im vergangenen Herbst ist uns wegen des schrecklichen Ukrainekriegs und der damit einhergehenden Verwerfungen im Energiemarkt sehr schmerzlich bewusst geworden, wie gross unsere Abhängigkeit von ausländischen Öl- und vor allem Gaslieferungen aus Russland immer noch ist.
Kurz gesagt: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Und trotzdem haben die bürgerlichen Parteien im Baselbieter Landrat den Beschluss von moderaten Änderungen im Energiegesetz vor Kurzem erfolgreich verhindert. Diese Änderungen wären keine grossen Würfe gewesen, aber immerhin kleine und wichtige Schritte zu einer Verbesserung. Stattdessen haben sie das Geschäft an die Umweltschutz- und Energiekommission zurückgewiesen. Dies, nachdem das Gesetz hier vorgängig ausgiebig und sehr sorgfältig beraten worden war. Leider hatte sich die SVP-Fraktion in den wichtigen Kommissionsberatungen nicht mit konstruktiven Vorschlägen eingebracht und dafür dann im Landrat mit diversen Streichungsanträgen auf Verhinderung gespielt.
Das stimmt mich sehr nachdenklich. Vor allem, wenn ich mir vor Augen führe, was unser zögerliches Handeln für die Generation unserer Kinder und Grosskinder bedeutet. Verantwortliches Handeln für einen wirksamen Klimaschutz wäre anders.
Umso wichtiger ist es, dass jetzt das Klimaschutzgesetz des Bundes angenommen wird. Am 18. Juni haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Gelegenheit, die Weichen für einen effektiven Klimaschutz und wirkungsvolle Massnahmen zu stellen.
Statt auf neue Verbote und Steuern setzt das Klimaschutzgesetz auf Anreize und Unterstützung. Dafür stellt der Bund in den kommenden zehn Jahren durchschnittlich 320 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Ganz konkret fördert das Klimaschutzgesetz Gebäudesanierungen und den Ersatz von Heizungen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten finanzielle Unterstützung beim Ersatz von Öl-, Gas- und ineffizienten Stromheizungen. Und für einen effizienteren Energieverbrauch werden Gebäudesanierungen gefördert. Dank niedrigerer Nebenkosten profitieren davon auch Mieterinnen und Mieter.
Damit schützen wir nicht nur das Klima, sondern stärken auch die Wirtschaft. Auch das Gewerbe profitiert von dieser langfristigen Planungssicherheit. Kurz gesagt: Ein Gewinn für alle – ausser für die Öl- und Gas-Lobby.