Den Handlungsspielraum klug nutzen

Wie jedes Jahr wurde an der letzten Sitzung des Jahres über das Budget und den Aufgaben- und Finanzplan (AFP 22 – 26) diskutiert. Im AFP legt die Regierung dar, wie sie die strategischen Prioritäten in den kommenden vier Jahren legen will. Wieviel sollen die Aufgaben des Kantons in dieser Periode kosten und wie können sie finanziert werden?

Während viele Gemeinden dieses Jahr an ihren Budgetversammlungen hohe Defizite, Sparmassnahmen und Steuererhöhungen beschliessen, ist der Kanton gemäss AFP finanziell wieder handlungsfähig. Wie soll nun der Kanton seinen wiedergewonnenen Handlungsspielraum sinnvoll einsetzen? Was sollen die zukünftigen Schwerpunkte sein und wie werden sie im AFP dargelegt?

Darüber waren sich die Parteien im Rat gar nicht einig. So hat die Regierung im AFP bereits ein weiteres grösseres Steuerpaket angekündigt, das Steuergeschenke für gute Steuerzahlende in der Höhe von 42 Mio vorsieht. Damit wird aus Sicht der SP ein grösserer Teil des mit schmerzlichen Sparmassnahmen gewonnenen Handlungsspielraums schon wieder verspielt. In der Vierjahresplanung sind beispielsweise weder Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch eine klare Strategie zum Klimaschutz enthalten. Die von grüner Seite mit einem Rückweisungsantrag zum AFP geforderten zusätzlichen Massnahmen zum Klimaschutz in der Höhe von 50 Millionen Franken führten in der Folge zu einer langen Diskussion. Während sich die SVP dazu hinreissen liess, Massnahmen zum Klimaschutz als überflüssig und unnötig darzustellen, wollte die FDP diese Diskussion wieder einmal gar nicht führen und die Mitte war der Meinung, dass dies nur eine schlecht angezettelte Wahlkampfaktion der Grünen war. Nun, aus Sicht der SP müsste der AFP zukünftig deutlicher aufzeigen, wie die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden sollen. Daran müssten die Anstrengungen des Kantons gemessen werden. Hier ist der AFP nicht genügend. Besser als eine Rückweisung des AFPs wäre es allerdings, im Landrat im kommenden Jahr konkrete Massnahmen zu beschliessen.

Nach der Diskussion und dem Beschluss zum Budget und zum AFP hat der Landrat noch eine Reihe weiterer Vorstösse überwiesen. So beispielsweise den Vorstoss der SP für eine Fachstelle LGBTQIA* im Kanton BL. Der Regierungsrat muss nun überprüfen, wie die Anliegen von LGBTQIA*-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle) künftig in die Verwaltung integriert werden können.

Land-Rot us erschter Hand (SP), ObZ Beitrag vom 23.12.2021

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