Dazu haben alle Fraktionen ausser der SVP einen Beitrag geleistet. Insbesondere kommt der von der Kommission ausgearbeitete Paragraf zum Heizungsersatz in bestehenden Bauten den Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen mit verlängerten Fristen entgegen. Er schafft aber auf der anderen Seite ein klares Ablaufdatum für öl- und gasbetriebene Heizungen. Insgesamt beschränkt sich das Gesetz aber auf die Umsetzung der «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) aus dem Jahr 2014 – also auf das, mit den derzeitigen Mehrheiten im Landrat machbare. Oder mit den Worten von Regierungsrat Isaac Reber: «Es ist eine pragmatische Vorlage.»
Für die SP und die Grünen gehen die Massnahmen allerdings nicht weit genug. Sie werden nicht ausreichen, um den CO2 Ausstoss rechtzeitig auf das nun auch im Gesetz explizit aufgenommene Netto Null Ziel bis 2050 zu reduzieren. Sie sind aber wichtige Schritte, weshalb der Gesetzesentwurf auch von der linken Seite Zustimmung bekommen wird. Lediglich die SVP und einzelne aus der FDP-Fraktion haben angekündigt gegen das Gesetz zu stimmen. Zu viele Einschränkungen, zu viele Verbote und zu wenig konkrete Massnahmen für die Sicherstellung der Energiesicherheit. Und, wozu sollen wir hier im Baselbiet einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn doch alles nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist. Weil die SVP angekündigt hat gegen das Gesetz zu stimmen, wird es zur Volksabstimmung kommen und Sie, liebe Leserinnen und Leser, werden sehr wahrscheinlich im kommenden Jahr über das Gesetz abstimmen.
Mein persönliches Fazit: Das intensive, aber konstruktive und lösungsorientierte Ringen um Formulierungen und Kompromisse in der Umweltschutz- und Energiekommission hat sich gelohnt. Das Gesetz ist besser geworden und vor allem ist es im Landrat mehrheitsfähig. Es sind nicht immer die lauten Voten im Landrat, die uns weiterbringen, sondern die wichtige Arbeit im Hintergrund in den Landratskommissionen.