Unbestrittenermassen besteht in diesem Bereich eine “Schuld” des Kantons gegenüber den Gemeinden von ca. 45 Mio. Franken. Der Regierungsrat möchte – trotz abgegebener Versprechungen – den Gemeinden jährlich ca. 14 Mio Fr. zugestehen, in der jetzigen Finanzsituation aber die aufgelaufene Schuld nicht abgelten. Im Sinne eines Entgegenkommens an die Gemeinden unterstützte auch die Mehrheit der SP-Fraktion grundsätzlich die Haltung der Finanzkommission, nach der der Kanton den Gemeinden eine Ausgleichszahlung pro 2015 von 15 Mio. entrichtet. Spannend an der Diskussion war insbesondere, dass wir LandrätInnen uns sowohl den Gemeinden als auch den Kantonsinteressen verpflichtet fühlen. Hier für alle Beteiligten/Betroffenen schlaue Lösungen zu finden, ist immer mal wieder eine grosse Herausforderung!
Die zweite Lesung des Gesetzes wird klären, ob der oben skizzierte Kompromiss eine Mehrheit findet.
Eine kontroverse Diskussion entspann sich auch um die Fortführung des Verpflichtungskredits “Naturschutz im Wald”. Nicht ohne Murren unterstützte hier eine knappe Mehrheit der SP-Fraktion eine “Spar-Vorlage” der Regierung mit bereits gekürzten Mitteln gegenüber dem zur Zeit laufenden Programm. Die SP wehrte sich jedoch geschlossen heftig gegen weitere Kürzungs-Anträge der SVP/FDP: der Unterhalt im Bereich “Waldpflege” darf uns mindestens soviel wert sein, wie derjenige von Böschungen und Borden im Strassenbau. Die Frage der “leeren Kassen” der öffentlichen Hand und der daraus folgenden Priorisierungen wird uns in den kommenden Jahren noch oft beschäftigen.