Der Gegenvorschlag zur Wohnkosten-Initiative, wie ihn die Regierung des Kantons Basel-Landschaft vorgelegt hat, privilegiert einmal mehr ganz klar die HauseigentümerInnen gegenüber der grossen Mehrheit an MieterInnen.
Was heute vorgelegt wurde, kann getrost als „typische Baselbieter Vorlage“ bezeichnet werden: „Alle Vorteile für die Hauseigentümer!“ scheint das eindeutige Motto bei der Erarbeitung gewesen zu sein. Immerhin hat die Regierung die eindeutig bundesrechtswidrigen Anliegen der Initianten nicht übernommen. Dennoch soll der Eigenmietwert in einem zweiten Anlauf erneut in den Graubereich der eidgenössischen Rechtsmässigkeit gesenkt werden.
Der Bund und 20 andere Kantone sehen 20% resp. 10% des Eigenmietwertes für die Pauschalabzüge für den Gebäudeunterhalt vor. Es ist nicht verständlich, wieso der Kanton Basel-Landschaft mit 25% resp. 20% weiterhin die schweizweit höchsten Abzüge gewähren sollte. Zu hohe Pauschalabzüge hemmen die Investitionstätigkeit von Eigenheimbesitzenden, was sich auch für die regionale Wirtschaftstätigkeit und bei den nötigen Energiespar-Investitionen negativ auswirkt. Dem Kanton und den Gemeinden entgehen Steuereinnahmen in der Höhe von rund 9 Millionen Franken jährlich. Die Umsetzung kostet einmalig fast 400’000 Franken.
Abzulehnen ist auch die vorgesehene Rückwirkung per 1. Januar 2016. Die Veranlagungskorrekturen, die damit nötig würden, bedeuteten einen immensen Aufwand – dies notabene wie oben aufgezeigt zur einseitigen Privilegierung der Hauseigentümerschaft. Das ist inakzeptabel.