In ihrer Antwort auf die ungenügende Vernehmlassungsvorlage der Regierung, die nur die minimalen Vorgaben des Bundesrechts enthält, verlangt die SP Baselland denn auch den vorgeschlagenen Abschöpfungssatz auf 40% zu verdoppeln und nach 10 Jahren auf 50% anzusetzen.
Ausserdem soll der Ertrag aus der Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen je hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden, bei Mehr- und Umnutzungen soll die gesamte Abgabe an die Gemeinden gehen. Dabei sollen die Erträge aus der Mehrwertabgabe sowohl für die Förderung von gemeinnützigem und günstigem Wohnraum als auch für öffentliche Infrastrukturmassnahmen eingesetzt werden können.
Gerade das Beispiel von Basel-Stadt, wo in den letzten Jahrzehnten Millionenerträge aus der Mehrwertabgabe für die Verbesserung von Wohn- und Lebensräumen eingesetzt werden konnten, zeigt, was unserem Kanton und den Gemeinden bisher entgangen ist. Die SP Baselland verlangt deshalb eine rasche und wirksame Umsetzung der Mehrwertabgabe.