Verfassungswidriger Entscheid zur Mehrwertabgabe

27. September 2018

Die rechte Mehrheit des Landrats hat entschieden, dass die Mehrwertabgabe bei Einzonungen nur 20% betragen soll – bei Auf- und Umzonungen soll gar keine Abgabe anfallen. Das ist zum einen verfassungswidrig zum anderen einfach nur ignorant.

Sowohl der Baselbieter Landrat als auch die Stimmbevölkerung haben vor gut 1,5 Jahren einer Verfassungsänderung zugestimmt, die den Gemeinden möglichst viel Autonomie zugesteht. Im Gesetz über die Abgeltung des Planungsmehrwertes wird diese Gemeindeautonomie verweigert. Das heute verabschiedete Gesetz untersagt es den Gemeinden, Abgaben auf Mehrwerten durch Um- oder Aufzonung von Bauzonen vorzusehen. Diese Möglichkeit ist aber für die Gemeinden wichtig. 

Die Mehrwertabgabe ist zudem eine richtige und gerechte Abgabe. Wenn der Wert von Grundstücken von Grossgrundbesitzenden durch Ein-, Auf- oder Umzonungen stark steigt, sollen die Gemeinden, die hohe Planungskosten zu stemmen haben, auch einen Teil davon abschöpfen dürfen. Schliesslich bekommen die Grossgrundbesitzenden dieses Geschenk nur aufgrund einer planerischen Massnahme der Gemeinde oder des Kantons. Es darf nicht sein, dass am Schluss dieser Gewinn bei den InvestorInnen bleibt, während die Allgemeinheit im Gegenzug sogar noch die Kosten für die zusätzlich benötigte und beanspruchte Infrastruktur tragen muss. HausbesitzerInnen wären von der Abgabe nicht betroffen, denn im verabschiedeten Gesetz ist eine Freigrenze von CHF 50’000 Franken festgelegt. 

Weil die Landrats-Mehrheit verfassungswidrig handelt und den Gemeinden eine sinnvolle und gerechte Einnahme-Möglichkeit verweigert, um ihre planerischen Massnahmen zu finanzieren, hat die SP im Landrat gegen die Vorlage gestimmt und wird diese in der Volksabstimmung bekämpfen. Die SP steht für die Gemeindeautonomie ein!

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