Zur Erinnerung: Der Kanton prüft bei Einbürgerungsgesuchen die eidgenössischen und kantonalen Voraussetzungen sowie den Leumund. Parallel dazu führt die Gemeinde ein Integrationsgespräch durch. Fallen diese Prüfungen positiv aus, wird das Gesuch der Einwohner- oder Bürgergemeindeversammlung vorgelegt. Stimmt die Versammlung – und danach auch der Bund – zu, entscheidet schliesslich der Landrat über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Nach diesem umfangreichen Verfahren stellt sich in der Tat die Frage, wie die konsequent ablehnende Haltung einzelner Landratsmitglieder zu erklären ist.
Kontrovers fiel auch die zweite Lesung zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten aus. Soll es den Baselbieter Gemeinden künftig erlaubt sein, eine Abgabe auf Um- und Aufzonungen zu erheben, oder soll eine solche Abgabe auf Einzonungen beschränkt sein (Minimalvorgabe des Bundes)? Eine Um- und Aufzonung geht auf einen planerischen Entscheid des Gemeinwesens zurück, wovon ein privater Investor direkt profitiert. Die SP findet es darum richtig, diesen Mehrwert zumindest teilweise abzuschöpfen, um dem Aufwand der öffentlichen Hand Rechnung zu tragen. Ausserdem ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso die Gemeindeautonomie ausgerechnet bei der Raumplanung beschnitten werden soll. Diese Argumente fanden bei der bürgerlichen Ratsmehrheit leider kein Gehör, sodass sich letztlich die Minimallösung des Bundesrechts durchsetzte. Weil das erforderliche 4/5 Mehr verfehlt wurde, kommt es nun zu einer Volksabstimmung.
Aus lokaler Perspektive war zudem die Behandlung der sog. Ausgleichsinitiative von grossem Interesse. Elf Baselbieter Gemeinden, darunter Liestal, hatten mit einer Initiative verlangt, dass die Sozialhilfekosten solidarischer auf alle Gemeinden verteilt werden. Dieser Initiative wurde im Landrat, nach langem Ringen und mit Unterstützung der SP, nun ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt. Gemeinden, deren Sozialhilfequote deutlich über dem kantonalen Durchschnitt liegt, sollen von den anderen Solidaritätsbeiträge erhalten, finanziert mit einem Jahresbeitrag von CHF 10.00 pro EinwohnerIn. Das ist zwar nicht alle Welt, aber immerhin ein kleines Zeichen an die stark belasteten Gemeinden. Auch dieses Geschäft wird die Stimmbevölkerung noch beschäftigen.
Insgesamt behandelte der Landrat an der letzten Sitzung wiederum nur elf Geschäfte. Sollte es uns gelingen, uns künftig wieder etwas kürzer zu fassen, wäre wohl allen gedient, nicht zuletzt auch unserem Ratspräsidenten Hannes Schweizer (SP), der am Donnerstag einmal mehr mit Bravour durch den Landratstag geführt hat…