Das Gesetz beinhaltet zwar wichtige Verbesserungen, so die langfristige Finanzplanung mit einem Aufgaben- und Finanzplan. Es hat aber drei Grundfehler:
Es setzt erstens faktisch ausschliesslich auf proportionale Ausgabenkürzungen mit dem Rasenmäher, wenn die Finanzsituation mittelfristig nicht ausgeglichen ist. Das ist ein schweizweites Novum. „Damit will die rechte Mehrheit ihre Abbaupolitik gesetzlich verankern“, begründet SP-Landrat Urs Kaufmann die deutliche Ablehnung des Gesetzes durch die SP. Weitere Kürzungen bei Bereichen wie öffentlichem Verkehr, Prämienverbilligungen, Bildung und Personal liegen für die SP nicht drin.
Zweitens erhält die Regierung die Kompetenz, Kredite während des Jahres zu sperren. Diese hat zuvor der Landrat beschlossen. So wird die Glaubwürdigkeit des Kantons als Vertragspartner, Auftrag- und Arbeitgeber noch weiter leiden.
Drittens werden die Finanzkompetenzen der Regierung um das Zehnfache erhöht, das Parlament verliert an Einflussmöglichkeiten. Das ist ein Demokratieverlust.
Einer Priorisierung von Aufwandminderungen gegenüber Ertragserhöhungen wäre grundsätzlich nichts entgegenzusetzen. Dies immer mit dem Ziel eines mittelfristigen Ausgleichs der Staatsfinanzen. Die effektive Ausgestaltung des totalrevidierten FHG fokussiert nun aber voll und ganz auf Abbau. Die SP BL ist darum dezidiert gegen diese finanzpolitische Fehlkonstruktion und wird das Gesetz in der Volksabstimmung entschlossen bekämpfen.