Die Schweiz ist 2017 dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz Istanbul-Konvention – beigetreten. Damit verpflichtet sie sich zu umfassenden Massnahmen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und für die Gleichstellung der Geschlechter.
Die Istanbul-Konvention definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung gegenüber Frauen. Die Konvention hält fest, dass die ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern eine zentrale Ursache von Gewalt gegen Frauen sind und dies wiederum Geschlechterhierarchien aufrechterhält. Um dieser Wechselwirkung zwischen Gewalt und Ungleichstellung entgegenzutreten, ist die Istanbul-Konvention ein rechtsverbindliches Instrument gegen Gewalt, aber auch für Gleichstellung.
„Die Regierung soll aufzeigen, wie weit der Kanton Baselland in der Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen ist“, fordert SP-Landrätin Miriam Locher. „Es braucht Angebote und Anlaufstellen – insbesondere auch für besonders verletzliche Gruppen wie geflüchtete Frauen oder Transmenschen.“
Der gleiche Vorstoss wird momentan im Rahmen der Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» in zahlreichen Kantonen in der ganzen Schweiz eingereicht.