Einer Priorisierung von Aufwandminderungen gegenüber Ertragserhöhungen wäre per se nichts entgegen zu setzen. Dies immer mit dem Ziel eines mittelfristigen Ausgleichs der Staatsfinanzen. Die effektive Ausgestaltung des totalrevidierten FHG fokussiert nun aber voll und ganz auf Abbau. Im Zentrum steht dabei der selbstauferlegte Zwang zu proportionalen Kürzungen (§19), was nicht zufälligerweise ein schweizweites Novum ist. In Zukunft soll also in Baselland von Gesetzes wegen mit dem Rasenmäher in allen Bereichen prozentual gleichviel gespart werden. Der Regierungsrat stiehlt sich so aus der politischen Verantwortung.
Unverständlicherweise soll der Regierungsrat neu auch die Kompetenz von Kreditsperren (§24) erhalten. Damit kann er vom Landrat beschlossene Kredite während des Jahres sperren. So wird die Glaubwürdigkeit des Kantons als Vertragspartner, Auftrag- und Arbeitgeber noch weiter leiden.
Zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gehören einnahmen- und ausgabeseitige Massnahmen. Dies zeigen auch die Finanzhaus-haltsgesetze anderer Kantone oder das heutige Baselbieter FHG. Mit dem neuen Gesetz wird eine Veränderung des Steuerfusses aber praktisch verunmöglicht, weil in Zukunft ein 2/3-Mehr dafür nötig ist. Spätestens wenn die ersten schmerzhaften Abbaumassnahmen vom Volk abgelehnt worden sind, wird die finanzpolitische Sackgasse mit dem neuen FHG klar sichtbar sein!
Insgesamt ist das neue FHG völlig einseitig auf den undifferenzierten Abbau ausgerichtet der vor der Anwendung von Rasenmäher-Methoden nicht zurückschreckt. Die SP BL ist darum dezidiert gegen diese finanzpolitische Fehlkonstruktion und wird das Gesetz in der Volksabstimmung überzeugt bekämpfen.