Dieser Vorschlag der beiden Parteien ist die konstruktive Antwort auf den Versuch der Baselbieter Regierung in der Vernehmlassungsvorlage Gesetz über die Aufhebung von Fonds die Guthaben der bestehenden Fonds ohne Berücksichtigung der ursprünglichen Zwecksetzung einfach der Staatskasse einzuverleiben.
Der „Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben“ wurde durch zwei Landratsbeschlüsse in den Jahren 1997 und 2005 aus Verkaufsgewinnen von BLKB-Zertifikaten geäufnet. Dieser Fonds ist Teil des Eigenkapitals des Kantons ausserhalb der Defizitbremse. Die SP und die Grünen schlagen nun vor, diesen Fonds im Sinne des neuen Finanzhaushaltsgesetzes FHG in eine Spezialfinanzierung umzuwandeln und diesen Betrag für die Vorfinanzierung des Doppelspurausbaus der Bahnlinie im Laufental einzusetzen.
Mit diesem in einer Spezialfinanzierung bereitgestellten Betrag könnte der Doppelspur-Ausbau Bahnlinie im Laufental entscheidend vorangetrieben werden. Damit deckt sich dieser Vorschlag mit den vielfältigen Bestrebungen in unserer Region und in der Romandie, die Direktverbindung von Basel zum Genferseebecken über Laufen, Delsberg, Moutier, Grenchen Nord und Biel wieder für einen leistungsfähigen Schienenverkehr fit zu machen. Der Kanton Baselland könnte mit der Vorfinanzierung des Doppelspurausbaus im Laufental bei diesen Bestrebungen die Vorreiterrolle übernehmen und für einmal positiv in Erscheinung treten.
Wichtig ist dabei, dass durch das Instrument der Spezialfinanzierung das Volumen der übrigen Investitionen in unserem Kanton nicht reduziert werden müsste. Dieser Effekt ist für eine nachhaltige Zukunftsstrategie unseres Kantons von entscheidender Bedeutung. Nur so können dringend nötige Investitionen (Sanierung der Sekundar-Schulbauten, diverse ÖV-Projekte und auch ausgewählte Strassenprojekte) angepackt statt in die ferne Zukunft verschoben werden.