Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Der Kanton muss seinen Beitrag dazu leisten, dass die Anstellungsbedingungen in “typischen Frauenberufen” (Pflege, Betreuung) nicht weiterhin schlechter sind. Die Anstellungsbedingungen in den entsprechenden Situationen sind zu überprüfen und es sollen Gesamtarbeitsverträge verhandelt werden.
Lohnkontrollen
Als Massnahme gegen Lohndiskriminierung sind grössere Firmen dazu verpflichtet, Lohnanalysen durchzuführen. Der Fakt, dass nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden diese Analysen durchführen müssen, hat zur Folge, dass lediglich 0.85% der Unternehmen und «nur» 54% der Arbeitnehmenden in den Bereich dieser Untersuchungen fallen. Eine bestimmte Anzahl Stichproben pro Jahr bei Firmen im Beschaffungswesen ist deshalb als weitere Massnahme gegen Lohndiskriminierung nötig. Solche Stichproben-Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Gleichstellung von Frau und Mann in Form von Lohnanalysen nach Geschlecht sollen deshalb in der Verordnung zum Beschaffungsgesetz verankert werden.
Elternzeit
Die Schweiz steht im Vergleich zu den anderen 30 OECD Ländern bezüglich Umfang und Ausgestaltung von Elternzeit an drittletzter Stelle. Eine Elternzeit gibt es faktisch nicht. Da Bundesrat und Parlament am Volk und seinen Bedürfnissen vorbei politisieren, müssen progressive Kantone vorangehen und eine Elternzeit für die in ihrem Kanton wohnhaften Familien einführen. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) empfiehlt für die Schweiz zusätzlich zu den heute bereits bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub 24 Wochen bezahlte Elternzeit einzuführen. Der Kanton Baselland soll aufzeigen, ob dies kantonal möglich wäre.
Temporäre Pensenreduktion
Satistiken zeigen, dass in der Schweiz noch immer eine konservative Rollenverteilung herrscht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor schwierig ist. Meist reduzieren die Frauen ihr Pensum: Nur rund 1/6 der Männer arbeiten Teilzeit – hingegen weit über 50% der Frauen. Als attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber soll der Kanton Baselland prüfen, wie und mit welchen Mitteln ein Arbeitszeitmodell eingeführt werden kann, bei dem das Arbeitspensum auch durch Männer einfacher temporär reduziert werden kann.
Sexismuprävention
Studien zeigen, dass Prävention vor sexistsichen Übergriffen nötig ist. Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das nationale Gleichstellungsgesetz in Baselland bezüglich der präventiven Aktion gegen sexuelle Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz umgesetzt wird. Für die Schulen soll die dringend nötige Präventions- und Informationsarbeit ab Sekundarstufe sichergestellt werden.
Zukunftstag
Der «Gendertag» hat sich etabliert in Baselland. Nachdem anfänglich noch jede Stufe von Kindergarten bis und mit Sekundarschule daran teilgenommen hatte, ist es inzwischen ein Projekt, welches nur noch in der 5. und 6. Primar- und in der Sekundarschule I durchgeführt wird. Die Regierung soll das Verbesserungspotential aufzeigen, das der Gendertag hat, und darlegen, mit welchen Projekten er sich allenfalls auch wieder auf die anderen Stufen der Volksschule übertragen lassen würde.