Mit Motion vom 25. März 1999 wollte ich als damaliger Landrat im Auftrag der SP-Fraktion die Regierung verpflichten, eine Standesinitiative zwecks „Realisierung einer Neuordnung in der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums“ in die Wege zu leiten. Sowohl die Regierung als auch die Mehrheit des Landrats lehnte meine Motion ab. Praktisch geschlossen votierten die bürgerlichen Parteien gegen mein Anliegen. Aus dem bürgerlichen Lager wurde mir zugetragen, mein Vorstoss komme aus dem falschen politischen Lager. Die Lösung von Wohneigentumsproblemen gehöre zum bürgerlichen Kerngeschäft und sei nicht Sache der Linken. Für mich war das eine schlechte Erfahrung. Ist es doch Aufgabe der Politik, konfliktbeladene Probleme einer zufriedenstellenden Konsenslösung zuzuführen. Welche Probleme sind im Zusammenhang mit dem Eigenmietwert zu lösen? Gemäss Art. 108 unserer Bundesverfassung hat der Bund den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, zu fördern. In diesem Verfassungsauftrag sticht der Begriff „ERWERB“ ins Auge. Der Bund sieht also ausdrücklich nicht die dauernde Begünstigung des Wohneigentums durch Fiskalmassnahmen vor, sondern nur die Förderung von Kauf, von der Anschaffung, vom Erwerb. Dieser Wortlaut würde es erlauben, den Abzug der Hypothekarzinsen zeitlich und allenfalls auch betragsmässig zu limitieren. Die Abzüge für Unterhaltskosten müssten, rein objektiv gesehen, eigentlich gestrichen oder wenigsten auf einen Pauschalbetrag limitiert werden. Aus beschäftigungspolitischen Gründen sollte hier mit der Baubranche eine verträgliche Lösung gefunden werden. Auch die Kosten für energetische Sanierungen sollten aus meiner Sicht abziehbar bleiben. So oder so: es ist nun Zeit, für den jahrzehntealten Dauerbrenner unserer Innenpolitik eine sachgerechte und faire Lösung zu finden.
Bruno Krähenbühl
alt Landrat, Münchenstein