Ein Meilenstein in der Zusammenarbeit

Carte blanche in der Volksstimme vom 6. Dezember 2019

Unter dem Titel „Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes an die Ergebnisse des VAGS-Projekts Raumplanung“ hat der Landrat am 28. November die von den Gemeinden und dem Kanton gemeinsam ausgearbeitete Gesetzesänderung diskussionslos in der ersten Lesung behandelt. Nachdem auch die vorberatende Bau- und Planungskommission die Gesetzesänderung einstimmig verabschiedet hat, gehe ich davon aus, dass das Gesetz auch in der zweiten Lesung im Landrat eine komfortable Mehrheit finden wird. In meiner Funktion als Leiter des Stadtbauamts der Stadt Liestal hatte ich das Privileg Mitglied der Arbeitsgruppe zu sein und konnte so den Erarbeitungsprozess aktiv mitgestalten. Ich denke, das nun vorliegende Resultat ist aus verschiedenen Gründen wegweisend.

Gemeinden und Kanton auf Augenhöhe

Ausgangspunkt für dieses Projekt war die Charta von Muttenz aus dem Jahr 2012 mit der die Gemeinden mehr Handlungsfreiheit gefordert haben, eingebettet in den Grundsatz der Variabilität und dem Denken in funktionalen Lebens- und Wirtschaftsräumen. Mit dem Verfassungsauftrag zur Gemeindestärkung (VAGS) wurde dieses Prinzip 2017 in der Verfassung festgeschrieben. Nur, wie lässt sich das umsetzen? Der Kanton schreibt auf seiner Webseite „Einiges komplizierter wird dieses Unterfangen, wenn es konkret werden soll. Wo fängt man an, wie geht man vor und wer ist ‘man’?“. Mit dem nun absehbaren Beschluss des Landrats im Dezember wird ein erstes Projekt VAGS-Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Der Prozess zur Erarbeitung des Gesetzes hatte dabei durchaus Pioniercharakter, indem es die Gemeinden mit dem Kanton zusammen in paritätisch zusammengesetzten Gremien erarbeitet haben.
 

Initiative bei den Gemeinden

Inhaltlich wird mit dieser Gesetzesänderung endlich die Rechtsgrundlage für eine regionale Raumplanung geschaffen. Damit können die Gemeinden ihr „Denken in funktionalen Lebens- und Wirtschaftsräumen“ nun auch formal umsetzen. Das Gesetz ist so formuliert, dass die Gemeinden die Themen selber bestimmen können. Die Fragestellungen in der Birstadt sind eben andere als für die Gemeinden im Oberen Baselbiet. Damit ist auch dem in der Charta von Muttenz angelegten Grundsatz der Variabilität Rechnung getragen.

Mein Fazit: Dieses erfolgreiche Projekt macht Mut, den begonnenen Prozess der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton erfolgreich weiterzuführen. Ich bin überzeugt, dass wir den Kanton und die Gemeinden nur dann weiterbringen, wenn beide in den Themenfeldern, die beide Staatsebenen betreffen, miteinander um gute Lösungen und einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen ringen und dafür dann auch im Parlament die notwendigen Mehrheiten finden. Ich hoffe sehr, dass der Elan der vergangenen Jahre in Bezug auf eine regionale Raumentwicklung nicht erlahmt und die Gemeinden und Regionen des Kantons nun auch fleissig von diesem neuen Instrument der Regionalplanung Gebrauch machen.

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