Nun ist es so, dass eine Umzonung von Landwirtschaftsland in Bauland oder von Bauland, auf welchem man ursprünglich zweigeschossig, neu aber durch Aufzonung dreigeschossig bauen kann, massiv an Wert gewinnt – weil auf derselben Fläche plötzlich mehr Wohnraum gebaut und vermietet werden kann. Dies passiert auch bei einer Quartierplanung, wo auf derselben Fläche zum Beispiel verdichteter und höher gebaut werden kann, als dies normalerweise der Fall wäre. Der Landbesitzer wird daher bei Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung über Nacht massiv wohlhabender. Die Auswirkungen (verdichtetes Bauen, höheres Verkehrsaufkommen, höhere Nutzung der Infrastruktur) trägt jedoch die Allgemeinheit. Es wäre daher nur angebracht, wenn diese etwas von dem von ihr generierten Mehrwert, den sie dem Landbesitzer «geschenkt» hat, zurückbekäme.
Unser Landrat sieht das leider völlig anders. In völliger Missachtung der fiskalischen Äquivalenz (Abgaben werden dort eingezogen, wo Kosten entstehen), der verfassungsmässig garantierten Gemeindesouveränität und in gnädiger Verneigung vor dem Hauseigentümerverband findet er, das vom Bund geforderte absolute Minimum von 20% bei Einzonungen reiche aus. Auf- und Umzonungen sollen völlig gratis sein. Die Gemeinden selbst dürfen keinen Rappen selbst erheben. Nicht mal die Regierung wollte so weit gehen. Man muss schon über eine grosszügige Interpretationsgabe verfügen, um hier – wie dies die Befürworter der Vorlage tun – von einer «fairen Lösung» zu sprechen.
Lars Mazzucchelli
Vizepräsident Gemeinde Sissach