Die Haltung der SP ist klar: Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht verhandelbar. Eine Verweigerung des Handschlags gegenüber weiblichen Lehrpersonen kann nicht gutgeheissen werden. Es ist aber in keiner Weise zielführend, einen Einzelfall aufzubauschen und mit juristischen Scheinlösungen neue, weit grössere Probleme zu schaffen.
So bleibt es völlig unklar, welches denn die in der Vorlage reklamierten „bürgerlichen Pflichten“ sein sollen, die ohne Rücksicht auf weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorschriften zu befolgen seien. In jedem Einzelfall müsste abgeklärt werden, ob die Durchsetzung einer konkreten „bürgerlichen Pflicht“ im Widerspruch zu der in der Bundesverfassung verankerten Glaubens- und Gewissensfreiheit steht. Die Vorschläge der Bildungsdirektion würden zu unabsehbaren juristischen Auseinandersetzungen führen. Viel besser erscheint es, sich in der Praxis auf die heute schon bestehenden Grundsätze im Umgang mit religiösen Konflikten in der Schule zu besinnen und diese, im Dialog – vor allem auch mit den Erziehungsberechtigten – auch durchzusetzen.
Unhaltbar sind auch die Änderungen im Bildungsgesetz. Das Rechtsgutachten der Bildungsdirektion vom April 2016 hält selber fest, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen für die Einforderung des Handschlags ausreichen. Inakzeptabel ist hier insbesondere die vorgesehene Meldepflicht von „wesentlichen“ Integrationsproblemen gegenüber der kantonalen Migrationsbehörde. Dies zum einen weil die Kriterien dafür alles andere als klar sind. Zum andern aber auch, weil eine solche Meldepflicht sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrpersonen und SchülerInnen negativ auswirken und somit gerade den Integrationszielen entgegen wirken würde. Die Regelung schafft zudem eine Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit.
Die Vorlage löst kein einziges Problem, verursacht aber eine Reihe von neuen Konfliktfeldern. Die SP Baselland erkennt den Handlungsbedarf nicht auf gesetzlicher Ebene sondern vielmehr beim entschiedenen Vollzug der heute schon bestehenden Regelungen – mit Augenmass und mit gesundem Menschenverstand.