Pensionskasse: Der Kanton Baselland muss ein sozialer Arbeitgeber sein

Als Folge der Reduktion des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes müssen im Baselbiet Anpassungen im Pensionskassendekret vorgenommen werden. Die SP Baselland unterstützt in ihrer Vernehmlassungsantwort den Vorschlag der Personalverbände (ABP). Die unvermeidlichen Anpassungen müssen so sozialverträglich wie möglich ausfallen, damit der Kanton weiterhin als attraktiver Arbeitgeber gelten kann.

Für die SP Baselland ist klar, dass die Folgen der Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) weder auf die RentenbezügerInnen noch vollumfänglich auf die Generation der Aktiven abgewälzt werden kann und darf. Das Leistungsziel einer Rente von 60% des versicherten Lohnes muss beibehalten werden.

Von den fünf in der Regierungsvorlage in Erwägung gezogenen Varianten kommt für die SP Baselland nur die auch von der ABP ebenfalls bevorzugte Variante 5 in Frage. Durch eine Abfederungseinlage des Kantons von 40,3 Mio. CHF kann mit dieser Variante erreicht werden, dass die Renteneinbusse in keiner Alterskategorie mehr als 18% betragen wird – eine Einbusse, die in dieser Höhe schon skandalös genug ist. Entscheidend ist, dass diese Variante längerfristig mehr Sicherheit verspricht, weil der Spielraum für Verschlechterungen durch kurzfristige Dekretsänderungen hier geringer ist.

Nach den PK-Einbussen der letzten Reform darf nicht schon kurze Zeit später eine weitere Reform zu deutlichen und unbegrenzten Einbussen führen. Entscheidend ist, dass der Kanton als Arbeitgeber attraktiv bleiben kann.

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