Diesem Verfassungsauftrag widerspricht das nun zur Abstimmung gelangende Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten. Es verbietet nämlich den Gemeinden, eigene Regelungen zu verabschieden. Der Landrat bricht damit den Auftrag, den ihm die Kantonsverfassung gegeben hat, und er missachtet dabei den Volkswillen. Schon allein aus diesem Grund ist das vorliegende Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten abzulehnen.
Caroline Rietschi
Gemeinderätin, SP Binningen